Titelfoto: Stephanie Rössel – Der Wochenmarkt findet ab nächste Woche auf den Klostermarkt statt
In dieser Woche fand der letzte Wochenmarkt des Jahres auf dem Altmarkt statt, da bereits jetzt der Aufbau des Weihnachtsmarktes beginnt. Die Händler ziehen auf den Klostermarkt und sind dann dort ab dem 13. November jeweils mittwochs und donnerstags von 8 bis 14 Uhr mit ihren Waren anzutreffen. Ab dem 8. Januar 2025 ist der Markt dann wieder regulär auf dem Altmarkt zu finden.
Sperrungen und Umleitungen rund um den Altmarkt ab 11. November
Ab dem 11. November sind großräumige Sperrungen rund um den Altmarkt und dem zukünftigen Weihnachtsmarktgelände nötig. Die Belieferung der Geschäfte und die Versorgung der Anwohnenden im Bereich der Herrenstraße und Rathausstraße kann nur noch über die Melanchthonstraße – rechts Unterer Graben (Fußgängerzone) – links Herrenstraße erfolgen.
Die Zu- und Abfahrt für den Topfmarkt und Alter Teich ist ab dem 21. November nur aus Richtung Klostermarkt über die Untere Endestraße – Johanniskirchplatz möglich.
Rettungszufahrten während des Weihnachtsmarktes
Während des Weihnachtsmarktes werden die Zufahrten zum Altmarkt über die Straßberger Straße und Marktstraße als Rettungszufahrten benötigt. Es wird darauf hingewiesen, dass im verkehrsberuhigten Bereich das Parken außerhalb gekennzeichneter Flächen nicht gestattet ist.
Der Taxenhalteplatz an der Rathausstraße wird wie in den vergangenen Jahren ab dem 18. November an die Klosterstraße verlegt. Der Halteplatz an der Herrenstraße entfällt bereits ab dem 11. November.
Keine Parkflächen während des Weihnachtsmarktes
Im gesamten Bereich des Altmarktes, der Herrenstraße, Oberen Endestraße und der Rathausstraße stehen während der gesamten Zeit keine Parkstellflächen zur Verfügung.
Ab Beginn des Weihnachtsmarktes am 26. November können Anlieferungen für den Altmarkt nur noch außerhalb der Öffnungszeiten des Weihnachtsmarktes erfolgen. Anlieferungszeiten: Montag bis Sonntag von 20 Uhr bis 11 Uhr.
Die Inhaber einer Bewohnerparkkarte für die Parkzone A können in der Zeit vom 11. November bis 26. Dezember auf andere ausgeschilderte Bewohnerparkzonen (B; C; D; E; F; G; H) ausweichen.
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