Anhaltende Hitze und ausbleibende Niederschläge lassen die Pegelstände der vogtländischen Flüsse und Bäche weiter sinken. Nach den aktuellen Wetterprognosen ist auch in den kommenden Tagen und Wochen nicht mit ausreichendem Regen zu rechnen, um die Situation zu entspannen.
Um die Gewässer und den Wasserhaushalt zu schützen, hat die Untere Wasserbehörde des Vogtlandkreises auf Grundlage des § 100 Absatz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) ein Wasserentnahmeverbot für oberirdische Gewässer erlassen. Die Allgemeinverfügung gilt ab sofort und bis auf Widerruf.
Damit ist es Anliegern und Eigentümern untersagt, Wasser aus fließenden oder stehenden Gewässern mithilfe von Pumpen oder anderen technischen Vorrichtungen zu entnehmen.
Vom Verbot ausgenommen sind Wasserentnahmen, für die eine gültige wasserrechtliche Erlaubnis vorliegt. Ebenfalls weiterhin zulässig bleibt das Schöpfen von Wasser mit Handgefäßen im Rahmen des Gemeingebrauchs – allerdings nur, wenn dadurch eine ausreichende Wasserführung der Gewässer gewährleistet bleibt.
Mit der Maßnahme soll verhindert werden, dass die ohnehin angespannte Niedrigwassersituation weiter verschärft wird und nachhaltige Schäden für Gewässer, Tiere und Pflanzen entstehen.

Redaktion
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Wegen Hitzewelle und Trockenheit: Vogtlandkreis erlässt Wasserentnahmeverbot
