Im September diesen Jahres traten im Vogtlandkreis erste Fälle der Geflügelpest in einem Hausflügelbestand auf. Wie das zuständige Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt mitteilt, werden die in der Allgemeinverfügung vom 27. September festgelegten Schutzmaßregeln und Sperrbezirke nun aufgehoben.
Aufhebung der Aufstallungspflicht in Gemeinden des Vogtlandkreises
So annulliert das Veterinäramt die Aufstallungspflicht in Teilen der Gemeinden Muldenhammer, Klingenthal, Schöneck, Grünbach, Werda, Neustadt, Bergen, Falkenstein, Ellefeld, Rodewisch und Auerbach.
Das den Gemeinden zugehende Papier unterlegt die Maßnahmen wie folgt: „Die tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung vom 27. September 2024 über Schutzmaßregeln nach amtlicher Feststellung des Ausbruchs der Hochpathogenen Aviären Influenza (HPAI, Geflügelpest) und zur Festlegung von Schutzzonen und Überwachungszonen gemäß Art. 60 – 71 der VO (EU) 2016/429 i. V. m. Art. 11 – 67 der VO (EU) 2020/687 i. V. m. § 18 – 33 der GeflPestSchV wird aufgehoben.“
Die Allgemeinverfügung ist unter Vogtlandkreis zu finden. Sie trat am 30. Oktober 2024 in Kraft.
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Geflügelpest im Vogtland: Landkreis hebt Allgemeinverfügung für Sperrbezirke auf

