Digitale Lichtbilder für Ausweis und Reisepass: Neue Regelung ab Mai 2025

Ab dem 1. Mai 2025 gelten in Deutschland neue Vorgaben für die Beantragung von Ausweisdokumenten. Biometrische Fotos dürfen dann nur noch digital erfasst und über ein sicheres System an die zuständigen Behörden übermittelt werden. Dies betrifft alle Anträge für Personalausweise und Reisepässe.

Digitale Passfotos nur noch aus zertifizierten Quellen

Laut der neuen Passbild-Regelung müssen die digitalen Passfotos von zertifizierten Fotografen oder spezialisierten Dienstleistern stammen. Alternativ kann die Aufnahme direkt in der jeweiligen Behörde erfolgen. Ziel dieser Umstellung ist es, Manipulationen an Bildern zu verhindern und den Prozess zu standardisieren.

Fototerminals in Plauen ab dem 5. Mai verfügbar

Die Stadt Plauen wird voraussichtlich ab dem 5. Mai zwei Fototerminals zur selbstständigen Lichtbilderfassung vor Ort anbieten können. Die Geräte werden durch die Bundesdruckerei zur Verfügung gestellt. Die antragstellende Person erhält über die Menüführung der Erfassungsgeräte Hinweise zur Lichtbild-Erstellung, sodass in der Regel keine Mithilfe durch unsere Mitarbeiter notwendig ist,“ erklärt Janett Tröger, Fachgebietsleiterin Pass- und Meldewesen.

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Gebühren für die Lichtbilderfassung in der Behörde

Wer sein Passfoto direkt im Bürgerbüro anfertigen lässt, muss mit einer zusätzlichen Gebühr rechnen. Pro Personalausweis oder Reisepass fallen sechs Euro für die digitale Lichtbilderfassung an. Werden beide Dokumente gleichzeitig beantragt, kostet dies insgesamt zwölf Euro. Die Bundesdruckerei gibt diese Gebühren an die Kommunen weiter.

Zertifizierte Fotografen und Drogeriemärkte als Alternative

Neben der Aufnahme vor Ort gibt es eine weitere Möglichkeit: Zertifizierte Fotografen oder Drogeriemärkte können digitale Passfotos über ein sicheres Cloud-System an die Behörden übermitteln. Diese Bilder bleiben bis zu sechs Monate gültig und können für mehrere Dokumentenanträge verwendet werden, ohne dass zusätzliche Kosten entstehen.

Mitgebrachte Fotos sind nicht mehr zulässig

Wichtig zu beachten ist, dass ab Mai 2025 keine mitgebrachten Lichtbilder mehr akzeptiert werden. Weder Papierfotos noch selbst erstellte digitale Dateien auf USB-Sticks oder anderen Speichermedien können für die Dokumentenbeantragung genutzt werden.

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