Selbsthilfegruppen im Vogtlandkreis können für das Jahr 2027 finanzielle Unterstützung beantragen. Die Förderanträge müssen spätestens bis zum 30. November 2026 beim Gesundheitsamt eingereicht werden. Darauf weist das Landratsamt hin.
Erfahrungen teilen, einander zuhören und gemeinsam mit gesundheitlichen Belastungen umgehen: Selbsthilfegruppen bieten Raum für Austausch und gegenseitige Unterstützung. Für ihre Arbeit können Gruppen im Vogtlandkreis auch im kommenden Jahr eine finanzielle Förderung beantragen.
Förderung für 2027: Antragsfrist endet am 30. November
Wer Unterstützung für das Förderjahr 2027 beantragen möchte, sollte die Unterlagen rechtzeitig vorbereiten und vollständig ausfüllen. Das Gesundheitsamt bittet die Selbsthilfegruppen ausdrücklich, die Antragsfrist am 30. November 2026 im eigenen Interesse einzuhalten.
Grundlage der Förderung sind die Sächsische Kommunalpauschalenverordnung und die Richtlinie zur Gewährung von finanziellen Zuwendungen im Bereich Gesundheitsvorsorge und Gesundheitshilfe im Vogtlandkreis.
Antragsformular online herunterladen
Das erforderliche Formular steht auf der Internetseite des Vogtlandkreises unter www.vogtlandkreis.de/selbsthilfe zur Verfügung. Die vollständig ausgefüllten Förderanträge sind an folgende Adresse zu senden:
Landratsamt Vogtlandkreis
Gesundheitsamt – Selbsthilfegruppenförderung
Postplatz 5
08523 Plauen
Für Rückfragen steht Anja Dehmel vom Gesundheitsamt unter der Telefonnummer 03741 300-3508 zur Verfügung.

Redaktion
Vogtlandstreicher - Das Nachrichtenmagazin berichtet 24/7 über die Themen im Vogtland aber auch überregional aus den Bereichen Sport, Kunst und Kultur.
Selbsthilfegruppen im Vogtlandkreis: Fördermittel für 2027 jetzt beantragen
