Elektroschrott Entsorgung: Aktionstage rund um den E-Waste-Day

Zum zweiten Mal organisiert die Stiftung elektro-altgeräte register die deutschlandweiten Sammelwochen für Elektroschrott. Anlass ist der internationale E-Waste-Day am 14. Oktober 2025. Kommunen, Betriebe und Entsorgungsunternehmen im ganzen Land beteiligen sich daran, um die Bevölkerung stärker für eine fachgerechte Entsorgung der Elektroaltgeräte zu sensibilisieren.

Elektroschrott ist ein wachsendes Problem

Laut aktuellen Angaben zählt Elektroschrott zu den am schnellsten zunehmenden Abfallarten weltweit. In Deutschland entstehen jedes Jahr etwa zwei Millionen Tonnen davon. Viele Altgeräte liegen ungenutzt in Schränken und Kellern, werden im Restmüll entsorgt oder sogar illegal beseitigt.

Dabei gibt ein wichtiges Symbol auf jedem Gerät klare Hinweise: Die durchgestrichene Mülltonne bedeutet, dass Elektrogeräte keinesfalls in der Restmülltonne entsorgt werden dürfen.

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Ein weiterer Grund für die korrekte Entsorgung ist der Wertstoffgehalt. In alten Geräten stecken wertvolle Materialien, die durch Recycling wieder in den Kreislauf zurückgeführt werden können.

Bevor entsorgt wird: prüfen, ob ein Gerät weiter nutzbar ist

Bevor ein Gerät den Weg zum Wertstoffhof oder zum Händler antreten soll, raten Experten dazu, Alternativen zu prüfen. Manche Geräte lassen sich reparieren, weiterverkaufen oder verschenken – und können so länger genutzt werden.

Im Vogtlandkreis stehen vier Sammelstellen für die kostenlose Abgabe von Elektroschrott bereit. Altgeräte können unkompliziert bei den Wertstoffhöfen in Falkenstein, Oelsnitz, Plauen und Schneidenbach abgegeben werden.

Neben den Wertstoffhöfen gibt es auch die Möglichkeit, Altgeräte direkt beim Händler abzugeben. Diese Rückgabe ist verpflichtend für:

  • Fachmärkte mit einer Verkaufsfläche für Elektrogeräte von mindestens 400 Quadratmetern
  • Supermärkte und Discounter mit einer Gesamtfläche von mindestens 800 Quadratmetern, sofern sie regelmäßig oder dauerhaft Elektrogeräte verkaufen

Die Rücknahme funktioniert nach zwei Prinzipien:

  • 1:1 Rückgabe: Ein Altgerät derselben Art (z. B. Kühlschrank gegen Kühlschrank) wird beim Kauf eines neuen Geräts angenommen.
  • 0:1 Rückgabe: Ohne Neukauf dürfen bis zu drei Altgeräte zurückgegeben werden, wenn diese nicht größer als 25 Zentimeter sind.

Nützliche Informationen finden Interessierte online:

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