Titelbild: KI-generiert – Wespen sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz geschützt.
Im August erreichen viele Wespenvölker ihre maximale Größe. In dieser Zeit werden die Wespen besonders aktiv und von vielen Menschen als störend wahrgenommen. Beim NABU häufen sich daher die Anfragen, wie man am besten mit einem Wespennest im Garten, im Haus oder im Schuppen umgeht.
Expertenrat vom Wespenberater: Ruhe bewahren
Rainer Hanke, erfahrener Wespenberater des NABU Thüringen, rät dazu, gelassen zu bleiben, wenn ein Wespennest im Umfeld entdeckt wird. „Wer jetzt ein Wespennest entdeckt, lebt schon seit einiger Zeit mit den gelbbraunen Brummern zusammen. Die Wespenvölker sterben im Herbst ohnehin ab“, erklärt Hanke. Im Spätsommer schlüpfen noch neue Königinnen, die sich nach ihrem Hochzeitsflug auf den Winter vorbereiten. Sie sammeln Reserven, um an frostfreien Orten wie Mauerritzen, Holzstapeln oder Dachböden zu überwintern. Im nächsten Frühjahr beginnen dann nur die Königinnen mit dem Bau eines neuen Nestes. Alte Nester aus dem Vorjahr werden in der Regel nicht erneut besiedelt.
Wespen- und Hornissennester: Ruhe bewahren und Abstand halten
Beim Umgang mit Wespen- und Hornissennestern ist es besonders wichtig, nicht zu überreagieren und keine drastischen Maßnahmen zu ergreifen. Der Nestbereich sollte nicht erschüttert werden, und es ist ratsam, sich langsam in der Nähe des Nestes zu bewegen, um die Tiere nicht zu provozieren. Ein absolutes Tabu ist es, das Einflugloch zu verstellen oder gar anzublasen. Um Konflikte zu vermeiden, empfiehlt der NABU einen Sicherheitsabstand von zwei bis drei Metern zum Nest. Wer auf das Nest aufmerksam machen möchte oder kleine Kinder auf dem Grundstück hat, sollte den Bereich mit Absperrband und Hinweisschildern sichern.
„Oft reicht eine gute Beratung aus, um die Situation zu entschärfen“, erklärt Hanke. „Nach einem Aufklärungsgespräch sind viele Menschen erstaunt, wie einfach es ist, mit Wespen friedlich zusammenzuleben.“
Umsiedlung von Wespennestern nur durch Fachleute
Sollte eine Umsiedlung oder Beseitigung eines Wespennestes dennoch unvermeidbar sein, darf dies nur von sachkundigen Fachleuten durchgeführt werden. Wespen sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz – wie alle wild lebenden Tiere – geschützt. Es ist verboten, sie mutwillig zu stören oder ohne triftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Besonders Hornissen, die größten unserer einheimischen Wespenarten, stehen unter besonderem Schutz.
Für weitere Informationen zu geschützten Wespenarten und eine Liste von Wespen- und Hornissenberatern verweist der NABU Thüringen auf seine Webseite: www.NABU-Thueringen.de/wespen.
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