Im Saale-Orla-Kreis gelten erneut weitreichende Einschränkungen bei der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern. Hintergrund ist die anhaltende Trockenheit im Frühjahr 2026. Trotz einzelner Niederschläge in den vergangenen Wochen haben sich die Wasserstände vieler Bäche, Flüsse, Teiche und Seen nicht ausreichend stabilisiert. Deshalb hat die Untere Wasserbehörde eine neue Allgemeinverfügung zur Wasserentnahme erlassen.
Von den Regelungen betroffen sind insbesondere private Wasserentnahmen zur Bewässerung sowie zum Befüllen von Pools und Teichen. Eine Ausnahme gilt weiterhin für die Saale einschließlich der dazugehörigen Talsperren.
Trockenheit im Frühjahr 2026 sorgt für niedrige Pegelstände im Saale-Orla-Kreis
Wie die Behörde mitteilt, reicht die Niederschlagsmenge der vergangenen Monate nicht aus, um die Situation nachhaltig zu verbessern. Besonders problematisch seien die weiterhin niedrigen Grundwasserstände sowie sinkende Pegel an mehreren Gewässern im Landkreis.
„Nachdem sich die Grundwasserstände auch durch die Niederschläge in den Wintermonaten nicht grundlegt erholten, war es im Frühjahr deutlich zu trocken. Im März beispielsweise lagen die Niederschläge im Saale-Orla-Kreis bei durchschnittlich 40 bis 50mm. Der langjährige Mittelwert für den Monat liegt bei 70 bis 90mm, also fast doppelt so hoch. Das zeigt sich auch an den Wasserständen der Wisenta und der Orla, die unter dem langjährigen Mittelwasserstand liegen“, erläutert der Leiter der Unteren Wasserbehörde, Heiko Günther. Damit setzt sich die Entwicklung aus den vergangenen Jahren fort. Bereits im Vorjahr mussten vergleichbare Maßnahmen ergriffen werden, um die Gewässer im Landkreis zu schützen.
Diese Regeln gelten beim Wasserentnahmeverbot im Saale-Orla-Kreis
Die neue Verfügung übernimmt inhaltlich die gleichen Einschränkungen wie bereits im Sommer zuvor. Demnach darf im gesamten Saale-Orla-Kreis künftig kein Wasser mehr aus Bächen, Flüssen, Teichen oder Seen entnommen werden, wenn es für folgende Zwecke genutzt werden soll:
- Bewässerung von Gartenflächen
- Bewässerung von Grünanlagen
- Bewässerung von Sportflächen
- Befüllung von Pools und Schwimmbecken
- Befüllung privater Teiche
Von dem Wasserentnahmeverbot ausgenommen bleibt ausschließlich die Saale inklusive der Talsperren.
Ausnahmen gelten für Brandschutz, Tiere und kommunale Sportplätze
Bestimmte Nutzungen bleiben trotz der Einschränkungen weiterhin zulässig. So darf Wasser weiterhin zur Versorgung von Tieren entnommen werden. Ebenfalls erlaubt bleibt die Nutzung zur Gefahrenabwehr, insbesondere im Zusammenhang mit der Brandbekämpfung.
Eine zusätzliche Sonderregelung betrifft öffentlich genutzte beziehungsweise kommunale Sportanlagen. Dort ist die Bewässerung von Sportplätzen auch weiterhin gestattet – allerdings ausschließlich zwischen 21 Uhr abends und 6 Uhr morgens.
„Die Einschränkung auf die Nachtstunden stellt eine effiziente und sparsame Bewässerung der Sportanlagen ohne größere Verdunstungsverluste sicher“, erklärt Günther und erinnert daran, dass hierfür eine wasserrechtliche Erlaubnis vorliegen muss.
Ohne einen vorherigen Widerruf bleibt die Allgemeinverfügung spätestens bis zum 31. Oktober 2026 gültig. Wer gegen die Regelungen verstößt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Nach Angaben des Landkreises können Zuwiderhandlungen mit Geldbußen von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Die vollständige Verfügung kann auf der Internetseite des Saale-Orla-Kreises im Bereich „Aktuelles / Öffentliche Bekanntmachungen / Umwelt, Wasser und Energie“ eingesehen werden.

Redaktion
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Wasserentnahme im Saale-Orla-Kreis: Landkreis schränkt Nutzung von Flüssen und Seen erneut ein
