Nachdem Ende des letzten Jahres ein mit der Geflügelpest infizierter Wanderfalke im Vogtlandkreis entdeckt wurde, sind nun auch die ersten Fälle bei Hausgeflügel aufgetreten. Das zuständige Veterinäramt bestätigte einen Ausbruch der hochpathogenen aviären Influenza (HPAIV H5N1) in einem Geflügelbestand. Betroffen ist ein Betrieb, der 115 Gänse und 69 Enten hält. Ein erheblicher Teil der Gänse ist bereits an der Krankheit verendet.
INFO | HPAIV H5N1 – Virus (Geflügelpest) |
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Definition | H5N1 ist ein Subtyp des Influenza-A-Virus, bekannt als Erreger der Vogelgrippe. |
Herkunft | Erstmals 1996 in China nachgewiesen; weltweite Verbreitung seitdem. |
Eigenschaften | – Niedrigpathogen (LPAI): Weniger gefährlich für Vögel. – Hochpathogen (HPAI): Sehr virulent, kann Menschen infizieren. |
Übertragung | Das Virus bindet sich vor allem in der Lunge, was die Mensch-zu-Mensch-Übertragung erschwert, aber schwere Krankheitsverläufe fördert. |
Mutationen | Bestimmte Mutationen erhöhen die Gefährlichkeit und machen das Virus resistenter gegen Medikamente. |
Symptome | Infektionen können zu einem “Zytokinsturm” führen, der das Immunsystem überstimuliert und starke Entzündungen auslöst. |
Maßnahmen gegen die Geflügelpest im betroffenen Betrieb
Um die Ausbreitung der Nutztierseuche zu verhindern, hat die Kreisverwaltung beschlossen, vorsorglich weitere empfängliche Tiere zu töten. Zudem erfolgen klinische Untersuchungen des Geflügels in der Schutzzone. Der Betrieb befindet sich in einer Region, in der bereits seit dem Fund des infizierten Wanderfalken erhöhte Wachsamkeit gefordert war.
Aufstallungspflicht in Teilen des Landkreises
In einigen Gemeinden des Vogtlandkreises, darunter Muldenhammer, Klingenthal, Schöneck, Grünbach, Werda, Neustadt, Bergen, Falkenstein, Ellefeld, Rodewisch und Auerbach, gilt ab sofort eine Aufstallungspflicht für Geflügelhalter. Diese Maßnahme soll eine weitere Verbreitung der Krankheit verhindern. In den betroffenen Gebieten müssen Geflügelhalter sicherstellen, dass ihre Tiere nicht in Kontakt mit Wildvögeln kommen, da diese oft als Träger des Virus fungieren.
Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Bestände
Die Landkreisverwaltung betont, dass Geflügelhalter im gesamten Kreis weiterhin streng auf Biosicherheitsmaßnahmen achten müssen. Dazu gehören vor allem die Sicherstellung der Sauberkeit in den Beständen, das Tragen von Schutzkleidung und die regelmäßige Desinfektion. Es ist von großer Bedeutung, dass kein Geflügel aus den betroffenen Zonen verbracht wird, um eine weitere Ausbreitung der Geflügelpest zu verhindern.
Unterstützung durch das Friedrich-Löffler-Institut
Das Friedrich-Löffler-Institut bietet auf seiner Webseite wichtige Hilfestellungen für Geflügelhalter. Gewerbliche Betriebe können dort eine „Checkliste zur Vermeidung der Einschleppung der hochpathogenen aviären Influenza (Geflügelpest)“ einsehen. Für kleinere Haltungen stellt das Institut zudem ein „Merkblatt zu Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest in Kleinhaltungen“ zur Verfügung. Diese Dokumente sollen dazu beitragen, die Gefahr einer weiteren Ausbreitung der Seuche zu minimieren.
Aktuelle Informationen zu Geflügelpestfällen in Deutschland
Alle bestätigten Fälle von Geflügelpest in Deutschland können jederzeit über das Online-Portal TSIS abgerufen werden. Unter www.tsis.fli.de sind die neuesten Entwicklungen und Erkenntnisse zur Seuchenlage verfügbar. Diese Plattform bietet eine Übersicht aller registrierten Geflügelpestfälle und wird regelmäßig aktualisiert, um einen Überblick über die Lage zu geben.
Nach 20 Jahren Krieg, Krise und dem Großenganzen journalistisch in das beschauliche Vogtland gewechselt. Ein Momentesammler und Geschichtenerzähler. Neugierig, nahe an den Menschen und manchmal ein bisschen frech. :) Folge mir doch auf X (ehemals Twitter)