Ab dem 10. Januar 2025 erlässt die Stadt Plauen erstmals Bescheide nach dem neuen Grundsteuerrecht. Rund 16.700 Grundbesitzabgabenbescheide werden an diesem Tag versandt, damit erhalten 60 Prozent der Eigentümer ihren ersten Bescheid nach der Grundsteuerreform bereits Anfang Januar.
Aufkommensneutrale Umsetzung der Grundsteuerreform
Plauens Kämmerin Peggy Hein: „Die Umsetzung der Grundsteuerreform in der Stadt Plauen erfolgt aufkommensneutral, das bedeutet, dass die aus der Grundsteuer erzielten Einnahmen in den Jahren 2024 und 2025 gleich hoch ausfallen sollen und somit keine Mehreinnahmen für die Stadt entstehen. Dies berücksichtigte der Stadtrat der Stadt Plauen bei seiner Entscheidung über die Hebesätze.“
Grundsteuer B und Berechnungsgrundlagen
Die Höhe der für 2025 zu entrichtenden Grundsteuer B ergibt sich aus der Multiplikation des vom Finanzamt Plauen festgesetzten Grundsteuermessbetrages mit dem vom Stadtrat beschlossenen Hebesatz von 490 Prozent.
Hinweise zu weiteren Bescheiden und Zahlungen
Alle weiteren Bescheide für die Grundsteuer 2025 ergehen schnellstmöglich im Verlauf dieses Jahres. Es wird darum gebeten, diesen Bescheid abzuwarten, bevor Zahlungen für 2025 vorgenommen werden. Es ist zu berücksichtigen, dass für Garagen und Bungalows auf fremdem Grund und Boden ab 2025 keine gesonderten Steuerbescheide mehr ergehen, da hierfür zukünftig allein der Eigentümer des Grund und Bodens grundsteuerpflichtig ist.
Erreichbarkeit des Finanzamts und der Stadt Plauen
Die Stadt Plauen ist bei der Festsetzung der Grundsteuer an die finanzamtlichen Grundsteuermessbeträge gebunden. Für Rückfragen zur Ermittlung der Grundsteuerwerte und der Grundsteuermessbeträge ist das Finanzamt Plauen per Mail an poststelle@fa-plauen.smf.sachsen.de oder über die Grundsteuer-Hotline 03741 7189-9900 erreichbar.
Kontaktmöglichkeiten für Bürger
Bei Fragen zum Grundbesitzabgabenbescheid der Stadt Plauen wird darum gebeten, die mit dem Bescheid verbundenen Hinweise zu lesen und sich unter www.plauen.de/grundsteuer zu informieren. Für darüberhinausgehende Fragen können sich Bürger bevorzugt schriftlich (Stadt Plauen, Postfach 10 02 77, 08506 Plauen) oder per E-Mail an steuern@plauen.de an das Fachgebiet Abgaben/Steuern wenden. Telefonisch ist das Fachgebiet unter 03741 291-1299 erreichbar. Für persönliche Vorsprachen während der Öffnungszeiten wird die Terminbuchung über www.plauen.de/grundsteuer empfohlen.
Längere Wartezeiten bei Anfragen
„Wir bitten um Verständnis, dass es insbesondere in den nächsten Wochen bei der Beantwortung von Anfragen, bei Anrufen und persönlichen Vorsprachen zu längeren Wartezeiten kommen wird“, so Plauens Kämmerin Peggy Hein.
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