Kein Winterdienst am Schlosshang: Stadt verweist auf Alternativroute

Titelfoto: Stephane Rössel
In den Wintermonaten waren die Wege und Treppen am Schlosshang bisher aus Sicherheitsgründen gesperrt. Grund dafür war der fehlende Winterdienst, den die Stadt Plauen aus finanziellen Gründen nicht gewährleisten konnte. Doch nun gibt es eine Lösung: Der städtische Bauhof wird Hinweisschilder anbringen, die auf eine Nutzung der Wege „auf eigene Gefahr“ hinweisen.

Neue Beschilderung weist auf alternative Route hin

Die neuen Schilder werden an den Zugängen zum Schlosshang platziert und informieren darüber, dass auf den betroffenen Wegen kein Winterdienst erfolgt. Gleichzeitig wird auf eine alternative Route verwiesen, die um den Schlosshang herumführt und ganzjährig sicher nutzbar ist. Damit soll gewährleistet werden, dass Fußgänger trotz der Sperrung der Treppen eine Möglichkeit haben, sicher ans Ziel zu gelangen.

Stadt entbindet sich von der Haftung

Durch die neue Regelung kann die Stadtverwaltung ihre Verkehrssicherungspflicht umgehen. Da den Fußgängern ein zumutbarer Alternativweg zur Verfügung steht, entfällt die Verpflichtung, die Treppen und Wege am Schlosshang im Winter zu räumen und zu streuen. Die Stadt ist somit nicht mehr haftbar für Unfälle oder Schäden, die durch Schnee und Eis entstehen könnten.

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Oberbürgermeister Zenner: „Ein guter Kompromiss“

Oberbürgermeister Steffen Zenner äußerte sich positiv zur gefundenen Lösung: Es war mir wichtig, eine Lösung zu finden, damit der Schlosshang ganzjährig genutzt werden kann. Wem der Weg bei starker Glätte oder Schnee zu unsicher erscheint, kann den ausgewiesenen alternativen zumutbaren Weg nutzen, der in jedem Fall geräumt ist und kommt ebenfalls ans Ziel. Ich bin froh, dass wir damit nun einen guten Kompromiss zum Winterdienst anbieten können, den die Stadt in diesem Bereich nicht hätte leisten können.”

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Foto: Stephanie Rössel
Rechtliche Grundlage: Keine generelle Räum- und Streupflicht

Grundsätzlich ist die Stadt für den Winterdienst auf dem betroffenen Weg verantwortlich. Allerdings ist sie nur dazu verpflichtet, Schneeräumung und Streuung in einem vertretbaren Umfang durchzuführen. Laut geltender Rechtsprechung müssen Kommunen nicht sämtliche Stadtwege im Winterdienst berücksichtigen – entscheidend ist lediglich, dass Fußgängern eine sichere Passage zur Verfügung steht.

Schilder wurden angebracht

Am Dienstag hat der städtische Bauhof die Hinweisschilder installiert. Zwei wurden an der Syrastraße positioniert, ein weiteres oben am Schlosshang. Damit tritt die Neuregelung offiziell in Kraft und ermöglicht eine ganzjährige Nutzung der Wege unter eigener Verantwortung.

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