Die Landestalsperrenverwaltung Sachsen setzt auch im Jahr 2025 ihre Maßnahmen zur Wühltierbekämpfung an den sächsischen Gewässern I. Ordnung fort. Diese Maßnahmen sind essenziell für die Deichsicherheit und werden über das gesamte Jahr hinweg durchgeführt. Um die Bevölkerung vor möglichen Gefahren zu schützen, sind die aufgestellten Fallen durch Warnschilder gekennzeichnet.
Warum die Wühltierbekämpfung für die Deichsicherheit notwendig ist
Die Unterhöhlung von Deichen durch Wühltiere kann die Stabilität der Hochwasserschutzanlagen erheblich gefährden. Um den Schutz der Bevölkerung sicherzustellen, werden daher gezielte Unterhaltungsmaßnahmen umgesetzt. Die Landestalsperrenverwaltung Sachsen bittet daher Anlieger, Eigentümer und die Öffentlichkeit, die eingesetzten Fallen zu respektieren und nicht zu berühren.

Fallenaufstellung an Gewässern I. Ordnung und Grenzgewässern
Die Fallenaufstellung erfolgt insbesondere an Grenzgewässern, öffentlichen Hochwasserschutzanlagen sowie an allen Gewässern I. Ordnung. Diese Bereiche sind für die Hochwassersicherheit von besonderer Bedeutung, weshalb hier ein konsequentes Vorgehen gegen wühlende Tiere erforderlich ist.
Warnung: Fallen nicht berühren oder entfernen!
Aus Sicherheitsgründen ist es strikt untersagt, die Fallen oder Fanggeräte anzufassen, zu verändern oder zu entfernen. Die Gefahr durch Wühltierfallen ist nicht zu unterschätzen, weshalb die Bevölkerung dringend gebeten wird, auf die entsprechenden Hinweisschilder zu achten.
Die Maßnahmen werden über das gesamte Jahr hinweg durchgeführt. Die Landestalsperrenverwaltung Sachsen appelliert an alle, sich an diese Vorgaben zu halten, um die Schutzmaßnahmen an Gewässern nicht zu beeinträchtigen.
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