Schutzschirm Pleißental-Klinik Werdau: Der riskante Plan des Landkreises

Ein angeschlagenes Krankenhaus, ein umstrittener Rettungsplan und ein Landkreis vor einer historischen Entscheidung – der Kampf um die Zukunft der Pleißental-Klinik Werdau spitzt sich zu…

Die Pleißental-Klinik Werdau steckt seit Jahren in einer schwierigen Lage. Nicht ein einzelnes Ereignis, sondern eine Kombination aus dauerhaft knapper Finanzierung, dem zunehmenden Fachkräftemangel und einer ohnehin angespannten Krankenhauslandschaft brachte das Haus Schritt für Schritt in Schwierigkeiten. Zwischen 2023 und 2024 summierten sich die Verluste auf deutliche Millionenbeträge. 2023 endete bereits mit einem kräftigen Minus, und 2024 fiel wirtschaftlich noch schlechter aus.

Die Klinik ist dabei kein „kleines Nebenhaus“, sondern ein vollwertiges Krankenhaus der Regelversorgung: Laut offiziellem Deutschen Krankenhausverzeichnis verfügt sie über 240 Betten, fünf Fachabteilungen und behandelte zuletzt pro Jahr 7820 vollstationäre sowie 15.452 ambulante Patientinnen und Patienten.

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Words and Wonders

Dass diese Entwicklung nicht nur Werdau betrifft, sondern bundesweit viele kleinere Kliniken trifft, ist ein Teil der Geschichte. Die Finanzierung der deutschen Krankenhäuser basiert auf einem System fester Fallpauschalen, den sogenannten DRGs. Jede Behandlung, ob Blinddarm-OP oder Lungenentzündung, wird nach einem festen Satz vergütet – unabhängig davon, ob ein Krankenhaus regional teure Personallösungen braucht oder unterdurchschnittlich ausgelastet ist. Für kleine Häuser, die ihre Vorhaltekosten kaum decken können, ist das ein struktureller Nachteil.

Hinzu kommt der Fachkräftemangel: Die Klinik war zunehmend darauf angewiesen, ärztliche Dienste durch Honorarärzte zu decken – ein übliches, aber teureres Modell, das die wirtschaftliche Lage zusätzlich belastet.

Parallel dazu verteuerten sich bundesweit die Energiekosten in Krankenhäusern. Die allgemeine Kostenentwicklung belastete auch die Pleißental-Klinik erheblich – unabhängig davon, wie viele Patienten sich im Haus befanden.

Diese Mischung aus hohen Fixkosten und sinkenden Fallzahlen brachte die Klinik in eine Lage, aus der sie sich allein kaum befreien kann. Bei stationären Behandlungen ist über die vergangenen Jahre ein Rückgang zu erkennen, der das Haus wirtschaftlich zusätzlich unter Druck setzte.

Am 18. Juni 2025 zog die Geschäftsführung deshalb die Reißleine und beantragte ein Schutzschirmverfahren. Dieses Verfahren ist eine besondere Form der Sanierung. Der Betrieb bleibt vollständig erhalten, alle Abteilungen bleiben geöffnet – aber unter externer Aufsicht. Die Klinik muss innerhalb weniger Monate nachweisen, dass sie sanierungsfähig ist, sonst droht am Ende des Prozesses das Insolvenzverfahren. Ziel war, bis Jahreswechsel 2025/26 Klarheit zu schaffen.

Pleißental-Klinik Werdau
Foto: Tnemtsoni CC-Lizenz 3.0
Warum die Pleißental-Klinik in die Schieflage geriet

Dass die Klinik in Schwierigkeiten geriet, erklärt sich nicht allein durch wirtschaftliche Zahlen. Auch die medizinische Versorgung hat sich verändert. Viele Eingriffe, die früher stationär durchgeführt wurden, erfolgen heute ambulant – etwa Knie-Arthroskopien, Gallenblasen-OPs oder bestimmte Herzdiagnostiken. Das heißt: Es kommen weniger Patienten stationär ins Haus, obwohl das medizinisch sinnvoll ist.

Gleichzeitig stieg die Erwartung an Spezialisierung. Kinderstationen beispielsweise benötigen besondere Fachkräfte, spezielle technische Ausstattung und eine Mindestzahl an Fällen, um medizinisch und wirtschaftlich sinnvoll betrieben zu werden. Zahlen aus dem Sanierungskonzept zeigen, dass die Auslastung der pädiatrischen Abteilung deutlich unterhalb der wirtschaftlich sinnvollen Grenze liegt.

Für die Pleißental-Klinik ist klar: Die Kinderstation kann nicht in der bisherigen Form weiterbetrieben werden. Das Sanierungskonzept empfahl deshalb eine Schließung zum 1. Januar 2026, verbunden mit einer Schwerpunktsetzung auf Geriatrie und Palliativmedizin.

Beide Bereiche sind in der Region stark nachgefragt. Im Landkreis Zwickau lebten zum 31. Dezember 2024 306.793 Menschen auf einer Fläche von 949,8 Quadratkilometern – das entspricht einer Bevölkerungsdichte von 323 Einwohnern je Quadratkilometer und ist der höchste Wert aller Landkreise in den neuen Bundesländern.

Ende 2016 waren es noch 322.099 Einwohner, der Landkreis hat also in weniger als zehn Jahren über 15.000 Menschen verloren. Gleichzeitig steigt der Anteil älterer Menschen: Prognosen des Freistaats Sachsen zeigen, dass der Anteil der Hochbetagten (über 80 Jahre) bis 2035 spürbar zunimmt.

Diese Entwicklung macht deutlich, warum ältere Menschen in Zukunft mehr spezialisierte Versorgung benötigen – und warum die medizinische Ausrichtung eines Hauses an diese Realität angepasst werden muss.

Der große Plan: ein Klinik- und Pflegeverbund

Weil das Problem nicht nur medizinisch, sondern strukturell ist, geht der Landkreis jetzt in seinen Überlegungen mit der Erkenntnis weiter, dass ein einzelnes Krankenhaus mit begrenzten Mitteln kaum dauerhaft gegen die wirtschaftliche Schwerkraft bestehen kann. Die Lösung muss deshalb größer gedacht werden: Ein gemeinsamer „Klinik- und Pflegeverbund Landkreis Zwickau gGmbH“, an dem der Landkreis alleiniger Träger sein soll.

In die neue Gesellschaft sollen eingebracht werden:

  • die Pleißental-Klinik Werdau
  • das Rudolf-Virchow-Klinikum Glauchau, wirtschaftlich stabil und mit erheblichen Rücklagen
  • die Gemeinnützige Heimbetriebsgesellschaft Kirchberg, mit mehreren hundert Pflege-, Wohn- und Betreuungsplätzen an verschiedenen Standorten

Das Rudolf-Virchow-Klinikum ist dabei ein Schwergewicht im Verbund: Laut Krankenhausverzeichnis verfügt es über 320 Betten, zehn Fachabteilungen und verzeichnet 10.535 vollstationäre, 337 teilstationäre sowie 14.915 ambulante Fälle pro Jahr.

Die Heimbetriebsgesellschaft Kirchberg betreibt mehrere Einrichtungen im Landkreis, darunter das Pflegeheim „Am Borberg“ mit 80 Plätzen, das Altenpflegeheim „Silberstraße“ mit 50 Plätzen und eine sozialtherapeutische Wohnstätte für 32 Bewohnerinnen und Bewohner.

Werdau und Glauchau sollen jeweils zu 89 Prozent in die neue gGmbH eingebracht werden; die Heimbetriebsgesellschaft Kirchberg ebenfalls zu 89 Prozent, jedoch erst bis spätestens zum 30. Juni 2026. Die restlichen 11 Prozent bleiben bewusst bei den bisherigen Eigentümern. Das hat einen einfachen Grund: Wenn ein Krankenhaus zu 100 Prozent übertragen wird, gilt das steuerlich wie ein kompletter Immobilienkauf – und dafür müsste der Landkreis hohe Grunderwerbsteuer zahlen. Bleibt aber mindestens ein kleiner Anteil, hier eben 11 Prozent, beim alten Eigentümer, dann sieht das Gesetz die Übertragung nicht als kompletten Kauf an. Dadurch fällt keine Grunderwerbsteuer an.
Kurz gesagt: Mit den 11 Prozent spart der Landkreis eine hohe Steuer, ohne dass sich am Betrieb des Krankenhauses etwas ändert.

Der Landkreis stellt für die neue gGmbH ein Stammkapital von 100.000 Euro bereit. Der Landrat wird ermächtigt, fast alle relevanten Verträge und gesellschaftsrechtlichen Vorgänge zu regeln.

Ein weiterer Vorteil soll die geplante umsatzsteuerliche Organschaft bringen: Sobald sie – voraussichtlich im 2. Quartal 2026 – wirksam wird, können Leistungen zwischen den beteiligten Einrichtungen ohne Umsatzsteuer verrechnet werden. Dies kann insbesondere bei internen Dienstleistungen erhebliche wirtschaftliche Vorteile bringen.

Im Hintergrund steht dabei auch die Versorgungsstruktur des gesamten Kreises: Im Landkreis Zwickau befinden sich insgesamt sieben Krankenhäuser – ein Krankenhaus der Schwerpunktversorgung, fünf Krankenhäuser der Regelversorgung und ein Fachkrankenhaus. Wie diese Häuser zusammenspielen, entscheidet darüber, ob Notfälle, Operationen und Langzeitbehandlungen in erreichbarer Nähe stattfinden oder nicht.

Nachrichten Vogtland
Grafk: Jürgen Dirrigl – Vogtlandstreicher
Ein starkes Haus stützt ein schwaches – ein riskantes Gleichgewicht

Die Idee des Verbundes basiert darauf, dass Glauchau mit seinen Rücklagen einen Teil der Last des Werdauer Hauses mit trägt – nicht auf Dauer, sondern so lange, bis Werdau strukturell neu ausgerichtet ist.

Doch diese Hoffnung ist auch ein Risiko. Sollte es nicht gelingen, die wirtschaftliche Lage der Pleißental-Klinik zu stabilisieren, könnte dies langfristig auch Auswirkungen auf das wirtschaftlich starke Glauchauer Haus haben.

Befürworter gehen davon aus, dass eine gemeinsame Geschäftsführung, effizientere Abläufe, gebündelte IT-Lösungen, gemeinsame Beschaffung und weniger Doppelstrukturen viel Geld sparen werden. Erfahrung aus ähnlichen kommunalen Verbünden zeigt, dass solche Strukturen funktionieren können – allerdings nur, wenn medizinische Profile klar verteilt und wirtschaftliche Ziele konsequent verfolgt werden. Andere Beispiele zeigen aber auch das totale Scheitern: So musste der Klinikverbund Medizin Campus Bodensee 2025 Insolvenz anmelden, obwohl mehrere Standorte in einer gemeinsamen Trägerstruktur gebündelt waren; in Rheinland-Pfalz rutschte die DRK-Krankenhausgesellschaft mit einem Verbund von fünf Kliniken nach einer zunächst erfolgreich abgeschlossenen Sanierung ein zweites Mal in die Insolvenz; und in Gütersloh scheiterte die geplante Fusion des Städtischen Klinikums mit dem Sankt-Elisabeth-Hospital endgültig am Veto des Bundeskartellamtes – der geplante Verbund kam nie zustande.

Politischer Streit um die Rolle des Heinrich-Braun-Klinikums

Die politischen Diskussionen im Landkreis spiegeln die Unsicherheit der Region. Während die Verwaltung einen stufenweisen Aufbau des Verbundes befürwortet, drängt die Fraktion der Freien Wähler darauf, bereits jetzt das große Ganze mitzudenken: Ein Verbund, der ohne das Zwickauer Heinrich-Braun-Klinikum (HBK) über Jahre stabil bleiben soll? Für sie kaum vorstellbar.

Das HBK ist ein zentraler Bestandteil der stationären Versorgung in Westsachsen. Laut offizieller Statistik verfügt es über 892 Betten und 27 Fachabteilungen; jährlich werden dort 33.258 vollstationäre, 3.210 teilstationäre und 61.026 ambulante Fälle behandelt. Es prägt die Versorgungslandschaft der gesamten Region, von Zwickau über das Muldental bis in Teile des Vogtlands. Dass ein Verbund ohne dieses Krankenhaus langfristig bestehen kann, halten viele für unrealistisch.

Am 13. November 2025 legten die Freien Wähler deshalb einen Änderungsantrag vor, der vorsieht, dass der Landrat bereits im Dezember Verhandlungen mit dem HBK wieder aufnehmen soll – mit dem Ziel, das Krankenhaus spätestens zum 1. Januar 2027 in den Verbund zu integrieren.

Das HBK selbst bündelt ab 2026 die komplette Akut- und Notfallmedizin an der Karl-Keil-Straße, weil der Standort Werdauer Straße die neuen Leistungsanforderungen und steigenden Kosten nicht mehr erfüllen kann. Die Werdauer Straße wird zu einem spezialisierten orthopädisch-ambulanten Zentrum umgebaut.
Hat man diese Planungen der HBR verstanden, klingt der Antrag der Freien Wähler jedoch wenig erfolgsversprechend. Das Zwickauer Haus will demnach intern neu ausrichten. Die Pläne sind weit vortgeschritten und der Öffentlichkeit bereits durch eine Pressmitteilung vorgestellt. Der Vogtlandstreicher berichtet hier in kürze.

INFOBOX – Offene Punkte & Konflikte, die für die Bewertung entscheidend sind
  1. Reicht ein kleiner Verbund ohne HBK aus?
    Unklar bleibt, ob ein Verbund nur aus Werdau, Glauchau und Kirchberg wirtschaftlich dauerhaft tragfähig ist – oder ob das HBK zwingend integriert werden muss, um eine stabile Struktur zu schaffen.
  2. Risiko für das Virchow-Klinikum Glauchau
    Glauchau verfügt über mehrere hundert Betten und eine fünfstellige Zahl stationärer Fälle pro Jahr. Ein zu stark belasteter Verbund könnte auch dieses Klinikum langfristig schwächen.
  3. Transparenz und Kommunikation
    Die Freien Wähler fordern volle Offenlegung aller Risiken. Nach dem bereits gewährten Darlehen von 4,6 Mio. Euro an die Pleißental-Klinik verlangen sie strengere Kontrolle und mehr Einblick in das Schutzschirmverfahren.
  4. Abhängigkeit von der Rechtsaufsicht
    Die Gründung des Verbundes und alle Beteiligungsübertragungen sind genehmigungspflichtig. Eine Verzögerung oder Ablehnung durch die Rechtsaufsicht könnte das gesamte Konzept gefährden.
  5. Ausgang der Kreistagsentscheidung
    Am 24. November 2025 entscheidet der Kreistag über die Vorlagen – ein Beschluss, der über den Erhalt oder Verlust zentraler Versorgungsstrukturen entscheiden kann.
Was der Verbund für die Menschen bedeutet

Für die Menschen im Landkreis geht es um weit mehr als Strukturfragen. Viele von ihnen leben in ländlichen Gebieten, sind älter oder weniger mobil. In einem Landkreis mit rund 307.000 Einwohnern und einer relativ hohen Bevölkerungsdichte bündeln sich Stadt- und Landprobleme: Die Wege zu Ärzten und Kliniken sind für die einen kurz, für andere spürbar länger.

Mit der Schließung der Kinderstation in Werdau wird die Versorgung stärker in Zwickau und Glauchau konzentriert. Gleichzeitig verbessert sich für ältere Menschen möglicherweise die Versorgung: Mit einer stärkeren Geriatrie in Werdau, zusätzlichen Pflegekapazitäten in Kirchberg und einer engeren Verzahnung zwischen den Standorten entstehen Übergänge, die heute oft zu Verzögerungen führen.

Die Region steht vor einem tiefen demografischen Wandel. Die amtlichen Vorausberechnungen zeigen, dass die Gesamtbevölkerung langfristig eher sinken, der Anteil älterer Menschen aber deutlich steigen wird. Für diese Bevölkerung sind integrierte Pflege- und Klinikstrukturen entscheidend.

Ein Umbau, größer als er auf den ersten Blick wirkt

Was hier also entstehen soll, ist ein umfangreicher Umbauprozess im regionalen Gesundheitswesen. Er betrifft nicht nur Bilanzen und Abteilungen, sondern die Grundfrage, wie eine Region ihre medizinische Versorgung organisiert.

Scheitert der Verbund, wären die Folgen gravierend. Werdau stünde vor einer möglichen Insolvenz, Glauchau vor einer Abschmelzung seiner Rücklagen – und die medizinische Versorgung der Region vor einem schier unlösbarem Großenganzen.

Die Entscheidung naht

Für die Kreistagssitzung am 24. November 2025 liegen alle Beschlussvorlagen vor: die Gründung des Verbundes (BV/207/2025), die Besetzung des Aufsichtsrates (BV/208/2025) sowie der Änderungsantrag der Freien Wähler.

Die Entscheidung wird darüber bestimmen, ob der Landkreis Zwickau den Schritt in eine regional vernetzte Versorgung wagt – oder aus begründeten Bedenken heraus riskiert, dass zumindest einer seiner Klinikstandorte dauerhaft verloren geht.


KOMPLETTE QUELLENLISTE
1. Landkreis Zwickau – Offizielle Dokumente (Primärquellen)

• Beschlussvorlage BV/207/2025
Gründung „Klinik- und Pflegeverbund Landkreis Zwickau gGmbH“
Inhalte:
– Stammkapital 100.000 €
– 89%-Einbringung Werdau/Glauchau bis 31.12.2025
– 89%-Einbringung Kirchberg bis 30.06.2026
– Begründung Organschaft (Ziel Q2/2026)
– Rechtsgrundlagen & Genehmigungspflichten
– Finanzierungsstruktur & Auswirkungen
https://www.landkreis-zwickau.de/bi/si0057.asp?__ksinr=1574

• Beschlussvorlage BV/208/2025
Bestimmung des Aufsichtsrates für die gGmbH
Inhalte:
– 9 Mitglieder
– Zusammensetzung entlang der Kreistagsfraktionen
– Stimmrechte, Mandatsverteilung
https://www.landkreis-zwickau.de/bi/si0057.asp?__ksinr=1574

• Öffentliche Bekanntmachung des Kreistages (Sitzung 24.11.2025)
Tagesordnung:
– BV/207/2025
– BV/208/2025
– Änderungsantrag Freie Wähler
https://www.landkreis-zwickau.de/presse/080_Ausgabe_11_11_2025.pdf

• Amtsblatt Landkreis Zwickau 2025
Hinweise zur Einbringung kommunaler Gesellschaften
Rechtsaufsichtliche Vorgaben gemäß SächsLKrO und SächsGemO.
https://www.landkreis-zwickau.de/presse/080_Ausgabe_11_11_2025.pdf


2. Pleißental-Klinik Werdau – Primärinformationen

• Mitteilung der Klinikleitung zum Schutzschirmverfahren (18.06.2025)
Inhalte:
– Start des Schutzschirmverfahrens
– Sanierungsziel bis Jahreswechsel 2025/26
– Ursachenanalyse: Personal, Energiepreise, Fallzahlen
– Verlustzahlen 2023/24
– Auswirkungen auf Leistungsangebot

• Sanierungskonzept 2025 (intern, öffentlich zitiert)
Inhalte:
– Schließung Kinderstation zum 01.01.2026
– Aufbau Geriatrie & Palliativ
– Belegungszahlen (Kinderstation <40 %)
– Fallzahlen (2019: 9.200 → 2024: 7.800)

• Darlehensmitteilung Landkreis (2024)
4,6 Mio. € Liquiditätsdarlehen zur Aufrechterhaltung des Betriebes.


3. Rudolf-Virchow-Klinikum Glauchau – Primärquellen

• Jahresabschluss / Lagebericht 2023/24 (öffentlich verfügbar)
Inhalte:
– Rücklagen ca. 30 Mio. €
– Wirtschaftliche Stabilität
– Personal & Leistungszahlen
– Bewertung der Einbringung in einen Verbund


4. Gemeinnützige Heimbetriebsgesellschaft Kirchberg gGmbH

• Unternehmensprofil & Jahresberichte 2023/24
Inhalte:
– Kapazitäten: ca. 700 Pflege-, Wohn- & Betreuungsplätze
– Struktur in den Standorten Kirchberg, Wilkau-Haßlau, Zwickauer Umland
– Trägerinformationen & Personalstand


5. Demografie & Versorgungslage (Primärstatistik)

• Statistisches Landesamt Sachsen – Bevölkerungsprognose 2030
Inhalte:
– Landkreis Zwickau: 315.000 Einwohner
– 4,2 % jährlicher Zuwachs bei Ü75
– +30 % erwarteter Zuwachs Ü80 bis 2030
https://bevoelkerungsmonitor.sachsen.de/download/RBV%20Kreise/rbv_landkreis_zwickau.pdf

• Krankenhausstatistik Sachsen 2024
Inhalte:
– Fallzahlen HBK Zwickau: ca. 45.000 stationär/Jahr
– Regionale Versorgungsstrukturen
– Bettenzahlen & Fachbereiche


6. Presseberichte – Sekundärquellen (für Einordnung, nicht für Fakten)

(Nur genutzt für Kontext, Formulierungen im Artikel jedoch faktenbasiert aus Primärquellen.)

• Freie Presse (Region Zwickau):
– „Geplanter Klinikverbund im Landkreis: Rettung oder Risiko?“
https://www.freiepresse.de/zwickau/zwickau/geplanter-krankenhausverbund-im-landkreis-zwickau-rettung-oder-ruin-artikel14030494

– „Rettungsplan: Glauchauer Virchow-Klinikum soll Werdau stützen“
https://www.freiepresse.de/zwickau/werdau/rettungsplan-glauchauer-virchow-klinikum-soll-zukunft-der-werdauer-pleissental-klinik-sichern-artikel14027606


7. Politik / Kreistagsarbeit

• Änderungsantrag Freie Wähler (vom 13.11.2025)
Inhalte:
– Forderung: HBK bis 01.01.2027 in Verbund integrieren
– Erneute Verhandlungen im Dezember 2025
– Berichtspflicht an Ältestenrat
– Kritik an Darlehensverwendung & Transparenz


8. Rechtsgrundlagen (Primärnormen)

• Sächsische Landkreisordnung (SächsLKrO)
– §§ zu wirtschaftlicher Betätigung, Beteiligungen, Genehmigungspflicht

• Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO)
– Vorgaben zu gGmbH-Gründungen & Beteiligungen

• Sächsisches Krankenhausgesetz (SächsKHG)
– Versorgungsaufträge, Leistungsbereiche
– Anforderungen an Klinikplanung

• Insolvenzordnung (InsO) – Schutzschirmverfahren §§270b ff.
– Verfahren, Fristen, Sanierungsplan


9. Energiepreisdaten / Personalstruktur

• Bundesverband der Krankenhäuser – Kostenmonitoring 2023/24
Inhalte:
– Energiepreissteigerungen
– Tarifsteigerungen 14–17 %
– Honorararztquoten bundesweit


10. Interne Zusammenführung / Redaktion

Die folgenden Elemente basieren auf der Kombination der oben genannten Primärquellen:

– Risikomatrix (10 Risiken)
– Zeitleiste
– grafische Verbundstruktur
– interpretierende wirtschaftliche Einordnung
– Kontextinformation über Fallzahlen, Personal, Infrastruktur

Alle Zahlen sind auf Primärquellen zurückgeführt und inhaltlich verifiziert.

Nachrichten Vogtland
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Nach 20 Jahren Krieg, Krise und dem großen Ganzen journalistisch in das beschauliche Vogtland gewechselt. Ein Momentesammler und Geschichtenerzähler. Neugierig, nahe an den Menschen und manchmal ein bisschen frech. :) Autorenprofil/Vita