Titelbild: Stephanie Rössel – Der Plauener Herbst soll den Altmarkt wieder füllen
Der Plauener Herbst 2024 findet vom 13. bis 15. September in Plauen statt. Es bietet ein vielfältiges Programm, das für jeden etwas bereithält:
- Live-Musik auf verschiedenen Bühnen, die für Stimmung sorgen.
- Ein großer Trödelmarkt, auf dem Besucher nach Schätzen stöbern können.
- Verschiedene Mitmach-Aktivitäten, die besonders Familien und Kinder ansprechen.
- Kulinarische Stände mit lokalen und internationalen Spezialitäten, die den Besuch zu einem Genuss machen.
Der Programm zusammengefasst im Flyer.
Durchfahrt rund um den Altmarkt gesperrt
Ab Freitag (13. September) 6 Uhr ist die Durchfahrt rund um den Altmarkt nicht möglich. Die Sperrung gilt bis 16. September 20 Uhr. Bereits ab Donnerstag kommt es wegen Aufbauarbeiten zu Behinderungen im Areal. Alle Parkstellflächen um den Altmarkt und in der Herrenstraße sind ebenfalls ab 12. September (13 Uhr) gesperrt, der Taxihalteplatz wird in die Klosterstraße verlegt. Die Zufahrt in die Herrenstraße ist ab Donnerstagmittag über die Melanchthonstraße möglich.
Glasflaschenverbot für mehr Sicherheit
Um die Sicherheit an diesem Wochenende zu erhöhen, hat die Stadt eine Allgemeinverfügung erlassen – diese verbietet auf bestimmten Straßen und Plätzen zu bestimmten Zeiten das Mitführen und den Verkauf von Glasflaschen. Das Verbot gilt am Freitag (13. September) und Samstag (14. September) jeweils in der Zeit von 18 Uhr bis 2 Uhr am Folgetag in einem großen Teil des Stadtzentrums rund ums Festgelände. Verboten ist das Mitführen und das Verkaufen von Getränken in Glasflaschen und Gläsern. Was natürlich erlaubt ist: dass Getränkelieferanten Getränke in Glasbehältnissen liefern, und Personen, die die Glasflaschen „offensichtlich und ausschließlich zur unmittelbaren Mitnahme zur häuslichen Verwendung erworben haben“ – also eingekauft haben und nach Hause tragen.
Zudem gilt dieses Verbot nicht „für den Ausschank von Getränken zum sofortigen Verzehr innerhalb von geschlossenen Räumen“ – das heißt, Restaurants dürfen Getränke in Glasflaschen ausgeben; sowie „innerhalb der genehmigten Sondernutzungsflächen zur Außengastronomie im benannten Bereich“. Bekannt aus der allgemeinen Polizeiverordnung sollte außerdem sein, dass in der Stadt Leinenpflicht für Hunde herrscht (Paragraph 5) und dass wildes Urinieren verboten ist (Paragraph 8).
Betroffene Straßen: Altmarkt, Marktstraße (einschließlich Verbindung Rathauslichthof zur Herrenstraße), Herrenstraße, Straßberger Straße (bis Nobelstraße), Lutherpark, Unterer Graben (einschließlich Mosen-Park, Oheim-Passage und Nonnenturm), Postplatz (einschließlich Wendedenkmal), Melanchthonstraße (vom Postplatz bis Hausnummer 1) Rathausstraße, Klostermarkt, Klosterstraße, Oberer Steinweg, Obere Endestraße (einschließlich Parkplatz sowie Grünfläche), Untere Endestraße, Kirchstraße
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