Im Vogtland entstehen Instrumente für die Konzertsäle dieser Welt. Die Region um Markneukirchen ist immaterielles Kulturerbe der UNESCO. Neue EU-Regeln bedrohen das traditionsreiche Handwerk.
Aus Ahorn und Ebenholz entstehen mit hochpräzisen Werkzeugen Zupf, Streich- und Blasinstrumente, die von New York bis Seoul erklingen.
Die Ursprünge reichen zurück bis ins Jahr 1657. Innerhalb weniger Jahrzehnte entwickelte sich die Region zum Zentrum des deutschen Instrumentenbaus. Ende des 19. Jahrhunderts zählte Markneukirchen zu den weltweit bedeutendsten Exporteuren. Der Begriff „Musikwinkel“ entstand, weil hier fast jedes Haus eine Werkstatt beherbergte.
- 1657: Einwanderung böhmischer Exilanten
- 1880: Markneukirchen wird globaler Export-Hub
- 1950er: Verstaatlichung in der DDR
- 1990: Wende, Umbruch, Neugründungen
- 2014: UNESCO-Auszeichnung
- 2022: CITES-Ausnahme für Rosewood
- 2025: EUDR tritt in Kraft, 60. Wettbewerb, Siegerin Corina Deng

Regulatorische Herausforderungen
Doch das internationale Renommee allein schützt nicht vor politischen Risiken. 2022 wurde für das für Griffbretter und Bögen begehrte Palisanderholz (Rosewood) eine Ausnahme von der CITES-Artenschutzregelung beschlossen. Die Erleichterung war groß – bis die EU die neue Entwaldungsverordnung (EUDR) verabschiedete.
Ab dem 30. Dezember 2025 müssen alle Händler nachweisen, dass ihr Rohholz nicht von illegalen Rodungen stammt. Das trifft insbesondere kleine Betriebe, die das aufwendige Monitoring kaum leisten können. In der Branche ist die Sorge groß, dass diese Bürokratie überhandnimmt und die Vielfalt gefährdet ist.
Rohholz, das für Musikinstrumente verwendet wird – dazu zählen z. B. Ahorn, Fichte, Zeder, Ebenholz usw. – fällt unter die unternehmerischen Sorgfaltspflichten. Nachzuweisen gilt, dass es aus dokumentierter legaler Herkunft stammt. Unternehmen, die das Holz in der EU erstmals in Verkehr bringen (Importeur oder Hersteller), müssen demnach eine Risikobewertung durchführen und diese dokumentieren.
Das bedeutet, es müssen Herkunftsnachweise (z. B. Herkunftsland, Lieferkette, Zertifikate wie FSC/PEFC) erbracht werden. Auch Händler innerhalb Deutschlands müssen mindestens über fünf Jahre rückverfolgbar dokumentieren, wer Holz geliefert und wer es erworben hat.
Die neue Verordnung soll sicherstellen, dass Unternehmen Hölzer vermeiden, die mit illegalem Einschlag aus Entwaldungsgebieten importiert werden. Ziel ist insbesondere der ökologische Schutz tropischer Wälder – was Aussagen von Interessensvertretungen der Holz- und Holzwerkstoffindustrie verdeutlichen.