Bis zum 31. Dezember 2024 gelten die Grundsteuerbescheide, die auf der Basis der bisherigen Einheitswerte, Ersatzwirtschaftswerte und Ersatzbemessungsgrundlagen erlassen wurden. Diese Grundlagen werden erst zum 31. Dezember 2024 kraft Gesetz aufgehoben. Ab dem 1. Januar 2025 wird die neue Grundsteuer zum ersten Mal basierend auf den neuen Grundsteuerwerten erhoben. Der Stadt Plauen werden diese Daten vom Finanzamt Plauen als Datensatz übermittelt. Diese Daten bilden die Grundlage für die Erstellung der Grundsteuerbescheide.
Welche Hebesätze gelten für das Jahr 2024 in Plauen?
Für das Jahr 2024 wurden die Grundsteuerhebesätze in der Stadt Plauen festgesetzt in Höhe von
- Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft): 300 Prozent
- Grundsteuer B (sonstiges Grundvermögen): 505 Prozent
Wie werden die Hebesätze ab 2025 angepasst?
Ab dem 1. Januar 2025 gelten angepasste Grundsteuerhebesätze. In seiner Sitzung vom 22. Oktober hat der Stadtrat beschlossen, dass die Hebesätze wie folgt festgesetzt werden:
- Grundsteuer A: 110 Prozent
- Grundsteuer B: 490 Prozent
„Wir setzen die Grundsteuerreform aufkommensneutral um, wie es der Wunsch des Gesetzgebers war. Wie versprochen ist die Stadtverwaltung Plauen ein zuverlässiger Partner für unsere Bürgerschaft und Wirtschaftsunternehmen, deshalb sinken im Ergebnis die Hebesätze“, so Oberbürgermeister Steffen Zenner.
Plauens Kämmerin Peggy Hein ergänzt: „Der Aufwand zur Umsetzung der Grundsteuerreform ist enorm, die vom Finanzamt übermittelten Daten werden mit den bei der Stadt bereits vorhandenen Informationen zusammengeführt. Wichtig ist zu erwähnen, dass der Grundsteuerwert und der Grundsteuermessbetrag vom Finanzamt festgesetzt wurden. Die Stadt ermittelt auf dieser Grundlage die Grundsteuer und erhebt diese mit dem neuen Grundsteuerbescheid 2025. Die umgesetzte Aufkommensneutralität bedeutet, dass das Steueraufkommen der Stadt 2025 im Vergleich zum Jahr 2024 konstant bleibt. Die Grundsteuerzahlungen können sich für die einzelnen Steuerpflichtigen jedoch ändern.“
Was passiert zur „Grundsteuerreform 2025“?
In Umsetzung der Grundsteuerreform wurden zum Stichtag 1. Januar 2022 alle Grundstücke von der staatlichen Finanzverwaltung neu bewertet. Die Grundsteuerwert– und Grundsteuermessbescheide haben die Bürgerinnen und Bürger bereits vom zuständigen Finanzamt erhalten.
Konkrete Fragen zur Neubewertung des Grundbesitzes in der Stadt Plauen müssen zuständigkeitshalber an das Finanzamt Plauen gerichtet werden. Einen konkreten Ansprechpartner beim Finanzamt finden Sie auf den übersandten Bescheiden.
Wie wird die Grundsteuer ab 2025 berechnet?
Die jährliche Grundsteuer berechnet sich unter Berücksichtigung des vom Finanzamt festgesetzten Grundsteuermessbetrages und des Hebesatzes der Gemeinde wie folgt: Grundsteuermessbetrag mal Hebesatz ist gleich Grundsteuerbetrag pro Jahr.
Beispiel für die Berechnung der Grundsteuer 2025
Der Grundsteuermessbetrag für ein Einfamilienhaus (Grundsteuer B) wurde vom Finanzamt zum 01.01.2025 in Höhe von 57,17 Euro festgestellt. Der Grundsteuerbetrag für das Jahr 2025 berechnet sich wie folgt: 57,17 € x 490 % = 280,13 € (Grundsteuerjahresbetrag 2025)
Wann werden die Grundbesitzabgabenbescheide für 2025 verschickt?
Die Stadt Plauen erhebt die Grundsteuer mittels eines Grundbesitzabgabenbescheides, welcher bei bestehender Gebührenpflicht zur Straßenreinigung auch diese Gebührenfestsetzung beinhaltet. Die Grundbesitzabgabenbescheide für das Jahr 2025 werden nach Abschluss der Prüfung der vom Finanzamt übermittelten Daten für die Grundsteuer ab Januar 2025 versendet.
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