Nachrichten VogtlandBayerisches Vertragsnaturschutzprogramm: Stadt Hof plant Fünfjahresverträge für Biotopwiesen

Die Stadt Hof plant neue Vereinbarungen im Rahmen des Bayerischen Vertragsnaturschutzprogramms. Ziel ist es, mehrere Biotopwiesen innerhalb des Stadtgebiets langfristig zu sichern und ökologisch zu pflegen. Dafür sollen sogenannte Fünfjahresverträge abgeschlossen werden, die sich auf verschiedene Landschaftspflegeflächen im Stadtgebiet beziehen.

Die vorgesehenen Flächen befinden sich in mehreren Ortsteilen und Gemarkungen der Stadt. Konkret liegen die betreffenden Landschaftspflegeflächen in den Gemarkungen Hof, Leimitz, Unterkotzau, Martinsreuth, Moschendorf, Haidt und Wölbattendorf.

Mit den geplanten Vereinbarungen im Vertragsnaturschutzprogramm VNP soll die ökologische Pflege dieser Areale langfristig sichergestellt werden. Die Flächen gelten als besonders wertvoll für den Naturschutz, weshalb ihre Bewirtschaftung bestimmten Vorgaben unterliegt.

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Anspruchsvolle Bewirtschaftung der Biotopwiesen

Bei den betreffenden Arealen handelt es sich um Biotopwiesen, die sowohl feuchte beziehungsweise nasse Standorte als auch trockene Ausprägungen aufweisen. Viele dieser Flächen sind in der landwirtschaftlichen Nutzung schwierig zu bewirtschaften.

Häufig erschweren beispielsweise starke Nässe, unebenes Gelände, kleinteilige Strukturen oder Hindernisse die Arbeit. Dadurch kann die Pflege der Wiesenpflege deutlich aufwendiger sein als bei herkömmlichen landwirtschaftlichen Flächen.

Teilweise ist für die Mahd spezielle Technik notwendig, in manchen Bereichen muss die Arbeit sogar in Handarbeit erfolgen.

Klare Vorgaben für die Wiesenpflege

Für die Pflege der Flächen gelten klare Regeln im Rahmen des Bayerischen Vertragsnaturschutzprogramms. Die Biotopwiesen müssen zu festgelegten Schnittzeitpunkten gemäht werden. Gleichzeitig gelten strenge Einschränkungen für die Bewirtschaftung.

So ist der Einsatz von Düngemitteln ebenso ausgeschlossen wie der Gebrauch von chemischem Pflanzenschutz. Nach der Mahd muss das Mähgut von den Flächen entfernt und ordnungsgemäß verwertet werden. Eine Bearbeitung durch Mulchen ist ausdrücklich nicht zulässig.

Personen oder Betriebe, die Interesse an einer Bewirtschaftung haben, können sich bei der Stadt Hof melden. Die Kontaktaufnahme ist bis zum 23. März 2026 möglich. Interessierte senden dafür eine E-Mail an: umwelt@stadt-hof.de.

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