Nachrichten VogtlandVogtlandkreis setzt auf regelmäßige Kontrollen zur Waffenaufbewahrung: Ein Blick auf die Statistik zeigt, warum das wichtig ist.

Der Vogtlandkreis intensiviert seine Maßnahmen zur sicheren Waffenaufbewahrung: Im vergangenen Kalenderjahr führte die zuständige Waffenbehörde insgesamt 251 Aufbewahrungskontrollen durch – ein deutlicher Anstieg gegenüber dem Vorjahr. Ziel dieser Prüfungen ist es, die ordnungsgemäße Lagerung erlaubnispflichtiger Waffen und Munition sicherzustellen und damit aktiv zur öffentlichen Sicherheit beizutragen.

Bei den Überprüfungen wurden 44 Verstöße gegen das Waffengesetz festgestellt. Die Quote von etwa 16 Prozent bewegt sich – wie bereits in den vergangenen drei Jahren – auf einem konstanten Niveau. Je nach Art und Schwere der Mängel reichen die Konsequenzen von ordnungsrechtlichen Maßnahmen über Bußgeldverfahren bis hin zum Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis in besonders schweren Fällen.

Typische Beanstandungen waren unter anderem:

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  • nicht getrennte Aufbewahrung von Waffen und Munition
  • Besitz nicht zugelassener Nachtzieltechnik
  • Lagerung von Waffen außerhalb eines geeigneten Waffenschrankes
  • unzureichende Sicherung gegen den Zugriff Unbefugter

Die Kontrollen werden routinemäßig von Mitarbeitenden des Sachgebietes Ordnungs- und Erlaubniswesen in Zweier-Teams durchgeführt. Sie sind eine gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe – kein Misstrauensbeweis gegenüber rechtstreuen Waffenbesitzern. Vielmehr dienen sie der Prävention: Mängel sollen frühzeitig erkannt und behoben werden, bevor es zu sicherheitsrelevanten Vorfällen kommt.

Sachgebietsleiter Christian Gebhardt betont, dass der Vogtlandkreis seine Kontrollpflichten im landesweiten Vergleich besonders aktiv wahrnimmt. Die kontinuierlichen Überprüfungen seien ein wichtiger Baustein, um das Risiko von Waffenmissbrauch zu minimieren.

Wissenswertes zur Waffenaufbewahrung in Deutschland

Für Waffenbesitzer gelten klare gesetzliche Vorgaben:

  • Erlaubnispflichtige Waffen müssen in zertifizierten Waffenschränken (mindestens Widerstandsgrad 0 nach DIN/EN 1143-1) aufbewahrt werden.
  • Munition ist grundsätzlich getrennt oder ebenfalls gesichert zu lagern.
  • Nur berechtigte Personen dürfen Zugriff auf Waffen haben.
  • Änderungen der Aufbewahrung (z. B. neuer Tresor, Umzug) sollten der Behörde gemeldet werden.

Regelmäßige Kontrollen sind daher ein zentrales Instrument, um sicherzustellen, dass Waffen nicht in falsche Hände geraten und verantwortungsvoll verwahrt werden.

Deutschlandweite Polizeiliche Kriminalstatistik zeigt steigende Fälle mit Schusswaffen

Die Entwicklung der Waffenkriminalität in Deutschland wird jährlich in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) sowie im Bundeslagebild Waffenkriminalität dokumentiert. Herausgegeben werden beide vom Bundeskriminalamt. Die Zahlen liefern wichtige Einblicke in Umfang und Dynamik von Waffenverstößen – und zeigen zuletzt einen klaren Trend nach oben beim Einsatz von Schusswaffen.

Laut PKS 2024 wurden bundesweit 9460 Straftaten registriert, bei denen Schusswaffen entweder eingesetzt oder angedroht wurden. Das bedeutet einen spürbaren Anstieg gegenüber den Vorjahren.

Die Fälle teilen sich wie folgt auf:

  • 4.685 Delikte mit Androhung einer Schusswaffe
  • 4.775 Delikte mit tatsächlicher Schussabgabe

Trotz dieser absoluten Zahlen machen solche Straftaten weniger als 0,1 Prozent der Gesamtkriminalität in Deutschland aus. Dennoch zeigen die Daten deutlich, wie häufig Schusswaffen konkret zur Einschüchterung oder Gewaltanwendung genutzt werden.

Das Bundeslagebild Waffenkriminalität 2024 bestätigt diese Entwicklung:

  • Verstöße gegen das Waffengesetz (WaffG) sind insgesamt leicht rückläufig.
  • Gleichzeitig steigt der Einsatz von Schusswaffen bei Straftaten.
  • Auch die Zahl der Fälle mit Anwendung oder Androhung von Waffen zeigt im Vergleich zu den Vorjahren eine Zunahme.

Diese gegenläufige Entwicklung macht deutlich: Zwar gibt es etwas weniger formale WaffG-Verstöße, doch Waffen werden häufiger in reale Straftaten eingebunden.

Zeitvergleich: Deutlicher Anstieg seit 2021

Ein Blick auf die vergangenen Jahre verdeutlicht den Trend:

  • 2021: rund 7955 Fälle mit Schusswaffen
  • 2024: etwa 9460 Fälle

Innerhalb von drei Jahren entspricht das einem Plus von rund 19 Prozent. Besonders betroffen sind Delikte mit Bedrohungslagen sowie tatsächlicher Gewaltanwendung.

Verstöße gegen das Waffengesetz insgesamt

Unabhängig von Gewalttaten wurden in einem vorangegangenen Jahr rund 35.800 Verstöße gegen das Waffengesetz gezählt. Darunter fallen unter anderem:

  • illegaler Besitz
  • unsachgemäße Lagerung
  • unerlaubter Handel
  • Herstellung verbotener Waffen

Diese Statistik umfasst also alle waffenrechtlichen Delikte, nicht nur Straftaten mit direkter Gewalt.

Einordnung der Daten: Woher stammen die Zahlen?

Die wichtigste Quelle für waffenbezogene Straftaten ist die PKS, die jährlich vom Bundeskriminalamt veröffentlicht wird. Sie bildet das polizeilich bekannte Kriminalitätsgeschehen ab und erlaubt Vergleiche über mehrere Jahre hinweg. Ergänzend dazu analysieren die Bundeslagebilder speziell die Waffenkriminalität. Weitere Justiz- und Strafverfolgungsdaten stellt das Statistisches Bundesamt bereit – diese sind jedoch meist weniger aktuell oder weniger spezifisch auf Waffenverstöße ausgerichtet.

Die aktuellen Statistiken zeigen ein klares Bild:

  • 9460 Fälle mit Schusswaffen im Jahr 2024
  • deutlicher Anstieg seit 2021
  • Anteil an Gesamtkriminalität zwar gering (< 0,1 %),
  • jedoch zunehmender realer Waffeneinsatz
  • 22 Todesfälle durch Polizeischüsse
  • rund 35.800 Waffengesetzverstöße insgesamt (breit gefasst)

Auch wenn Waffenstraftaten zahlenmäßig nur einen kleinen Teil der Gesamtkriminalität ausmachen, unterstreichen die steigenden Fallzahlen die Bedeutung von Prävention, konsequenter Kontrolle und sicherer Waffenaufbewahrung.

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