Titelfoto: S. Rössel
Als die Sternbach-Klinik in Schleiz im Sommer 2024 zahlungsunfähig wurde, war für viele Menschen in der Region zunächst nur eines sichtbar: Das Krankenhaus schloss, die medizinische Versorgung brach weg, Arbeitsplätze gingen verloren. Was danach folgte, spielt sich überwiegend in Akten ab – fern der Öffentlichkeit. Ein Blick in die offiziellen Register zeigt inzwischen noch viel mehr.
Am 21. Juni 2024 ging beim Insolvenzgericht der Antrag ein. Keine zwei Monate später, am 30. August 2024, eröffnete das Amtsgericht Gera offiziell das Insolvenzverfahren. Der Grund war eindeutig benannt: Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Das bedeutet: Die Klinik konnte ihre laufenden Rechnungen nicht mehr begleichen, und selbst auf dem Papier überstiegen die Schulden den Wert dessen, was noch vorhanden war.
Mit der Verfahrenseröffnung war die Sternbach-Klinik Schleiz GmbH rechtlich gesehen aufgelöst. Das ist kein symbolischer Akt, sondern eine klare juristische Zäsur. Ab diesem Moment existierte das Unternehmen nicht mehr als handlungsfähiger Betrieb, sondern nur noch als Abwicklungsmasse.
Ein Insolvenzverwalter übernimmt – die Geschäftsführung verliert die Kontrolle
Zeitgleich bestellte das Gericht einen Insolvenzverwalter. Von diesem Zeitpunkt an durfte nicht mehr die Geschäftsführung, sondern ausschließlich der Verwalter über Geld, Verträge und Vermögen entscheiden. Gläubiger – also alle, denen die Klinik noch Geld schuldete – mussten ihre Forderungen anmelden. Wer das nicht tat, riskierte, leer auszugehen.
Schon hier wurde sichtbar, wie groß das Ausmaß der finanziellen Schieflage war. Die Zahl der Gläubiger war hoch, die Forderungen vielfältig. Versicherungen, Banken und auch öffentliche Stellen meldeten Ansprüche an.
Öffentliche Gläubiger sitzen im Gläubigerausschuss
Bereits im vorläufigen Gläubigerausschuss saßen staatliche Stellen, unter anderem die Bundesagentur für Arbeit. Das ist kein formaler Zufall, sondern ein Hinweis darauf, dass öffentliche Gelder in erheblichem Umfang bereits vor und im unmittelbaren Vorfeld der Insolvenz in den Klinikbetrieb geflossen waren.
Dabei geht es nicht nur um nachgelagerte Sicherungsinstrumente im Insolvenzverfahren, sondern auch um die landesverbürgte Überbrückungsfinanzierung in Höhe von zwei Millionen Euro, die dem Klinikum wenige Wochen vor dem Insolvenzantrag zur Verfügung gestellt wurde. Die Thüringer Landesregierung hat gegenüber dem Vogtlandstreicher bestätigt, dass es sich dabei um ein Bankdarlehen handelte, das durch das Land verbürgt und dinglich abgesichert war – mit dem erklärten Ziel, dem Klinik-Standort kurzfristig Handlungsspielraum zu verschaffen.
Hinzu kamen weitere öffentliche Vorleistungen, die über andere gesetzlich vorgesehene Instrumente in den laufenden Betrieb flossen. Dazu zählen insbesondere Leistungen der Bundesagentur für Arbeit im Rahmen des Insolvenzgeldes nach §§ 165 ff. SGB III, mit dem Arbeitnehmergehälter in der Phase rund um den Insolvenzantrag abgesichert werden.
Faktisch bedeutete dies, dass der laufende Betrieb – einschließlich der Personal- und Vergütungsstrukturen – noch wenige Wochen vor der Insolvenz durch öffentliche Sicherungssysteme vermeintlich stabilisiert wurde. Dabei ist zu berücksichtigen, dass das Land Thüringen bei der Übernahme von Bürgschaften nicht nur zu einer Prüfung vor deren Gewährung verpflichtet ist, sondern auch zu einer laufenden Überwachung der wirtschaftlichen Entwicklung, der Risikolage und der Verwendung der verbürgten Mittel. Wie diese Prüfungen im konkreten Fall ausgestaltet waren, welche Erkenntnisse sie lieferten und wie sie in die fortlaufende Bewertung der finanziellen Situation des Klinikums einflossen, ist bislang nicht transparent offengelegt worden.
Vor diesem Hintergrund fällt auch ein Blick auf die Rolle öffentlicher Stellen im eigentlichen Insolvenzverfahren. Die zuvor gewährten Sicherungen und Vorleistungen führten dazu, dass staatliche Akteure mit Eröffnung des Verfahrens nicht nur mittelbar betroffen waren, sondern auch formell als Gläubiger auftraten und damit Teil der Verfahrensstruktur wurden. Das Insolvenzgericht setzte später ausdrücklich die Vergütung für ein Mitglied dieses Gläubigerausschusses fest.
Aus diesen Abläufen lässt sich eine zentrale Erkenntnis ableiten: Die wirtschaftliche Schieflage der Klinik war für öffentliche Akteure nicht erst im Moment der Insolvenzeröffnung erkennbar, sondern bereits lange zuvor. Wer Löhne absichert, Bürgschaften übernimmt, Forderungen anmeldet und im Gläubigerausschuss sitzt, ist zwangsläufig in laufende Finanzströme, Risiken und Entscheidungsprozesse eingebunden.
Der Bruch kam früh: Masseunzulänglichkeit schon im September 2024
Nur wenige Wochen nach der Verfahrenseröffnung folgte der nächste harte Einschnitt. Der Insolvenzverwalter zeigte dem Gericht an, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt. Übersetzt heißt das:
Es war, obwohl wenige Wochen vorher die zwei Millionen aus dem verbürgten Kredit ausgezahlt wurden, nicht einmal genug Geld vorhanden, um die laufenden Kosten des Insolvenzverfahrens vollständig zu decken.
Spätestens im September 2024 sollte demnach auch jedem politischen Akteur klar gewesen sein, dass es nicht mehr um Rettung, nicht um Sanierung, nicht um einen Neuanfang geht.
2025 bis heute: Forderungen wachsen weiter – das Verfahren zieht sich
Noch bis Juni 2025 wurden weitere Forderungen nachgemeldet. Das Insolvenzgericht setzte dafür einen gesonderten Prüfungsstichtag im September 2025 fest. Die Zahl der Ansprüche wuchs, während die verfügbare Masse gleich blieb – oder sogar schrumpfte.
Stand Januar 2026: Was wir heute wissen – und was nicht
Stand Januar 2026 lässt sich festhalten:
Die Insolvenz der Sternbach-Klinik Schleiz war kein plötzliches Unglück, sondern das Ende einer wirtschaftlich nicht tragfähigen Konstruktion. Das Verfahren zeigt eine schnelle Auflösung, frühzeitige Masseunzulänglichkeit und eine lange Liste von Gläubigern – darunter auch mehrere öffentliche Stellen, deren vorfinanzierte Leistungen nun Teil der Insolvenzmasse sind.
Gesichert ist zudem, dass der Klinikbetrieb vor der Insolvenz in erheblichem Umfang durch öffentlich verbürgte Mittel gestützt wurde. Dazu kamen weitere staatliche Vorleistungen, etwa durch abgesicherte Löhne, Ausfallzahlungen oder andere gesetzliche Sicherungsmechanismen. Diese Mittel flossen in die laufende Liquidität des Unternehmens und hielten den Betrieb über einen gewissen Zeitraum aufrecht.
Was sich daraus sachlich ableiten lässt:
Solange diese öffentlichen Mittel in den allgemeinen Unternehmenshaushalt einflossen, dienten sie – wie jeder andere laufende Einnahmestrom – der Finanzierung des laufenden Betriebs. Dazu gehörten zwangsläufig alle regelmäßigen Ausgaben, also medizinische Leistungen, externe Kosten, Verwaltung – und auch die Vergütungen der Geschäftsführung, soweit diese vertraglich vereinbart waren.
Nicht belegbar ist hingegen, in welcher konkreten Höhe oder zu welchen Zeitpunkten einzelne öffentliche Mittel unmittelbar einzelnen Kostenpositionen zugeordnet wurden. Ebenso wenig ist öffentlich nachvollziehbar, ob und in welchem Umfang Geschäftsführervergütungen an wirtschaftliche Kennzahlen, Sanierungserfolge oder Liquiditätslagen gekoppelt waren. Eine solche Zweckbindung oder Einschränkung ist aus den bislang bekannten Unterlagen nicht ersichtlich.
Ohne die Zuflüsse aus öffentlichen Quellen wäre der laufende Betrieb – und damit auch die Fortzahlung sämtlicher Vergütungen – früher zum Erliegen gekommen. Öffentliche Mittel haben somit objektiv dazu beigetragen, den Zahlungsfluss des Unternehmens aufrechtzuerhalten, ohne dass für Außenstehende transparent war, wie lange, unter welchen Bedingungen und mit welchen internen Steuerungsmechanismen dies geschah.
Anmerkung der Redaktion:
Die gesetzlich vorgeschriebenen Jahresabschlüsse der Sternbach-Klinik Schleiz GmbH für die Geschäftsjahre 2023 und 2024 sind bislang nicht im Bundesanzeiger veröffentlicht. Um zu klären, ob diese Abschlüsse eingereicht wurden, ob Ordnungsgeldverfahren anhängig sind oder welche Gründe einer Veröffentlichung entgegenstehen, hat der Vogtlandstreicher entsprechende Presseanfragen an die zuständigen Stellen des Bundesanzeigers und des Bundesamts für Justiz gerichtet.
Nach Schleiz nun Holzminden: Öffentliche Gelder fließen erneut vor Betriebsstart
Unterdessen tritt eine sehr ähnliche Betreiberstruktur an anderer Stelle auf. (der Vogtlandstreicher berichtete). In Holzminden (Niedersachsen) wurde das Projekt eines Regionalen Gesundheitszentrums (RGZ) öffentlich als innovatives Modell vorgestellt. Der Ablauf ähnelt dabei in zentralen Punkten dem Vorgehen in Schleiz. Noch bevor der Betrieb startete, wurden staatliche Gelder beantragt und ausgezahlt.
Nach Angaben des Landes Niedersachsen, die dem Vogtlandstreicher auf Presseanfrage vorliegen, erhielt die RGZ Holzminden GmbH, deren Gesellschafterstruktur mehrheitlich im Umfeld von Tobias Orthmann lieg, insgesamt 2,1 Millionen Euro aus dem Krankenhausstrukturfonds des Landes Niedersachsen, abgewickelt über das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie. Die erste Auszahlung (280.000 Euro) erfolgte bereits am 30. Januar 2025, also rund fünf Monate vor der offiziellen Eröffnung am 3. Juni. Weitere Tranchen folgten. Über eine Million Euro vor der RGZ-Eröffnung. Mittlerweile sind die 2,1 Millionen vollständig ausgezahlt. Tobias Orthmann äußerte sich auf Anfrage des Vogtlandstreichers dazu bis heute nicht.
Quellenliste
- Amtsgericht Gera – Insolvenzgericht
Eröffnungsbeschluss zum Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sternbach-Klinik Schleiz GmbH
Aktenzeichen: 8 IN 152/24
Beschluss vom 30.08.2024 (Eröffnung wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung, Bestellung des Insolvenzverwalters, Einsetzung eines Gläubigerausschusses) - Amtsgericht Gera – Insolvenzgericht
Anzeige der Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 Abs. 1 InsO
Beschluss vom 24.09.2024 - Amtsgericht Gera – Insolvenzgericht
Beschluss zur Festsetzung der Vergütung eines Mitglieds des Gläubigerausschusses
Beschluss vom 30.01.2025 - Amtsgericht Gera – Insolvenzgericht
Beschluss zur Vergütung des Mitglieds im vorläufigen Gläubigerausschuss Bundesagentur für Arbeit / Agentur für Arbeit Thüringen Mitte
Beschluss vom 19.05.2025 - Amtsgericht Gera – Insolvenzgericht
Beschluss zur nachträglichen Anmeldung und Prüfung weiterer Insolvenzforderungen
(Tabellenblattnummern 181–206, Prüfungsstichtag 08.09.2025)
Beschluss vom 15.07.2025 - Handelsregister – Amtsgericht Jena
Registereintrag zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens und Auflösung der Gesellschaft gemäß § 65 GmbHG
Sternbach-Klinik Schleiz GmbH, HRB 210297
Eintragung vom 06.09.2024 - Handelsregister – Amtsgericht Jena
Registereintrag zum Ausscheiden der Geschäftsführerin Katrin Porsch
Eintragung vom 03.09.2024 - Handelsregister – Amtsgericht Jena
Registereintrag zum Ausscheiden des Geschäftsführers Dr. Arne Ballies
Eintragung vom 24.09.2024 - Handelsregisterauszug RGZ Holzminden GmbH
Amtsgericht Hildesheim, HRB 20984 Angaben zu Gesellschaftszweck, Geschäftsführung, Vertretungsregelung und Gesellschafterstruktur - Handelsregisterauszug Gesundheitszentrum Weserbergland GmbH
Amtsgericht Oldenburg, HRB 221789
Angaben zur Funktion als Beteiligungsgesellschaft - Antwort des Landes Niedersachsen auf Presseanfrage des Vogtlandstreichers
Angaben zur Förderung des RGZ Holzminden aus Landesmitteln
(Förderhöhe insgesamt 2,1 Mio. Euro, Auszahlung in mehreren Tranchen, davon ein erheblicher Teil vor Betriebsaufnahme am 3. Juni 2025) - Eigene Presseanfragen des Vogtlandstreichers
An Landesbehörden Niedersachsen sowie an Verantwortliche der RGZ Holzminden GmbH
(bis Redaktionsschluss ohne Stellungnahme von Tobias Orthmann)
Nach 20 Jahren Krieg, Krise und dem großen Ganzen journalistisch in das beschauliche Vogtland gewechselt. Ein Momentesammler und Geschichtenerzähler. Neugierig, nahe an den Menschen und manchmal ein bisschen frech. :) Autorenprofil/Vita
Insolvenzverfahren Sternbach-Klinik in Schleiz: Staatliche Gelder und was schon früh bekannt war
