“Eisflächen betreten verboten”: Warnung vor lebensgefährlichen Risiken auf Gewässern

Angesichts der derzeit anhaltenden Frostperioden warnt die Landestalsperrenverwaltung Sachsen eindringlich davor die Warnung “Eisflächen betreten verboten” ernst zu nehmen. Die niedrigen Temperaturen führen zwar dazu, dass Flüsse, Talsperren und andere Wasserspeicher zufrieren, doch die Eisdecken sind aufgrund schwankender Wasserstände nicht tragfähig. Wer sie dennoch betritt, begibt sich in akute Lebensgefahr.

Vor allem in Talsperren und den darunterliegenden Fließgewässern verändern sich die Wasserstände durch die laufende Bewirtschaftung häufig. Unter der Eisdecke entstehen dadurch gefährliche Hohlräume und Spannungen, die jederzeit zu einem plötzlichen Aufbrechen der Eisfläche führen können. Diese Eisgefahr ist für Laien kaum erkennbar.

Zusätzlich sind viele Staumauern mit sogenannten Eisfreihaltungsanlagen ausgestattet. Aufsteigende Luftblasen verhindern hier bewusst die Bildung einer geschlossenen Eisdecke, um Schäden an den Bauwerken zu vermeiden. Auch Flüsse im Winter sind ständig in Bewegung und frieren deshalb meist nicht vollständig zu. Besonders tückisch ist das Randeis an den Ufern, das aufgrund von Hohlräumen leicht abbrechen kann.

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Kinder besonders gefährdet auf zugefrorenen Seen und Flüssen

Gerade zugefrorene Seen und Flüsse üben auf Kinder eine große Anziehungskraft aus. Die Risiken werden dabei häufig unterschätzt. »Deshalb sollten Eltern ihren Kindern die Gefahren beim Betreten von Eisflächen immer wieder vermitteln und durch eigenes, richtiges Verhalten Vorbild sein«, sagt Eckehard Bielitz, Geschäftsführer der Landestalsperrenverwaltung.

Neben der Warnung vor Eisflächen weist die Behörde darauf hin, dass das Rodeln auf Deichen gefährlich und unzulässig ist. »Auch, wenn ein Deich im Winter vielleicht zum Rodeln einlädt – Deiche sind Hochwasserschutzanlagen und schützen Menschen und Sachwerte vor Überschwemmungen bei Hochwasser. Auch Staudämme und Böschungen sind wasserwirtschaftliche Anlagen, die wie Deiche durch eine Grasnarbe vor Ausspülungen geschützt sind. Durch das Betreten und Befahren – aber eben auch durch Rodeln – wird diese Grasnarbe beschädigt oder zerstört und das ist für die Funktionssicherheit des Deiches gefährlich.«, erklärt Bielitz. Eine geschlossene, dichte Grasnarbe ist somit ein wesentlicher Faktor für die Standsicherheit dieser Anlagen und damit für den Hochwasserschutz.

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Foto: Landestalsperrenverwaltung Sachsen / Jörg Newald – Talsperre Pirk

Die Landestalsperrenverwaltung macht außerdem darauf aufmerksam, dass Schnee keinesfalls in Flüsse eingebracht werden darf. Vereister Schnee kann sich an Engstellen wie Wehren oder Brücken festsetzen und dort ein gefährliches Abflusshindernis bilden. Wird der Querschnitt der Gewässer verengt, staut sich das Wasser und erhöht das Risiko von Überschwemmungen.

Betreiber von Wehren und anderen wasserwirtschaftlichen Anlagen sind verpflichtet, diese auch bei Frost funktionsfähig zu halten. Frieren bewegliche Wehrverschlüsse oder Steuer- und Regeleinrichtungen fest, können auch sie zu gefährlichen Abflusshindernissen werden.

Stadt Plauen warnt: Keine Freigabe zum Eislaufen auf Teichen

Auch die Stadt Plauen warnt aktuell vor dem Betreten vereister Gewässer. Aufgrund der niedrigen Temperaturen sind Teiche und Seen im Stadtgebiet teilweise oder vollständig zugefroren. Dennoch kann die Stabilität der Eisdecke nicht garantiert werden. Aus diesem Grund gibt es keine offiziellen Freigaben zum Eislaufen. Eine tägliche Kontrolle der Eisdicke wäre zwingend erforderlich, um Eisflächen sicher freizugeben. Zudem würde die Stadt bei einer Freigabe im Schadensfall haften.

Sichere Alternative auf dem Topfmarkt

Die meisten städtischen Teiche sind verpachtet und dienen der Fischzucht. Absprachen mit den Pächtern zum Eislaufen bestehen nicht. In den vergangenen Jahren gab es daher keine sicheren natürlichen Eislaufflächen. Eine Ausnahme bildet die Eisbahn auf dem Topfmarkt. Dort kann man noch bis in den Februar hinein ohne Einbruchgefahr Runden drehen. Bis zum 8. Februar ist die Bahn freitags von 14 bis 20 Uhr sowie samstags und sonntags von 11 bis 20 Uhr geöffnet. Vom 9. bis 22. Februar gelten die Öffnungszeiten montags bis freitags von 14 bis 20 Uhr sowie samstags und sonntags von 11 bis 20 Uhr. Schlittschuhe und Lauflernhilfen stehen direkt vor Ort zur Ausleihe bereit.

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