Ab dem 1. Januar 2025 können Einwohner des Vogtlandkreises an den kommunalen Wertstoffhöfen in Oelsnitz, Falkenstein, Plauen und Schneidenbach ihre Altkleider gebührenfrei abgeben. Dies wurde seitens des Landkreises bereits mit der Änderung der letzten Abfallwirtschaftssatzung im Jahr 2021 geregelt.
Laut Kreislaufwirtschaftsgesetz hat mit dem Jahreswechsel eine getrennte Sammlung durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, den Vogtlandkreis, zu erfolgen. Ziel ist es, die EU-Abfallrahmenrichtlinie umzusetzen, welche damit auch die EU-Textilstrategie weiterverfolgt. Diese sieht unter anderem die Weiterentwicklung von Recyclingtechnologien mit dem Ziel vor, im Rahmen eines geschlossenen Kreislaufs Textilabfälle in der EU zu verringern und recycelte Materialien vermehrt in der Textilproduktion einzusetzen.
Änderungen bei der Sammlung von Elektroschrott
Aufgrund von gesetzlichen Vorhaben und damit einhergehenden hohen Anforderungen an Transport und Umladung von Elektro- und Elektronikgeräten werden durch die Kreisentsorgungs GmbH Vogtland (KEV) in den nächsten Wochen insgesamt 66 Depotcontainer im Vogtlandkreis abgezogen.
Insbesondere beim Transport und der Umladung von Lithium-Ionen-Batterien kann es durch äußere Einwirkungen zu Kurzschlüssen und Bränden kommen. Außerdem soll die Befüllung der Sammelbehältnisse künftig nur noch durch Angestellte auf dem Wertstoffhof erfolgen. Der Gesetzgeber erhofft sich davon eine signifikante Steigerung der Erfassungsqualität und damit verbundene Wiederverwendungsmöglichkeiten.
Möglichkeiten zur Abgabe von Altgeräten
Auch ohne Kleinelektronikschrott-Container steht den Bürgern im Vogtlandkreis ein breites Sammelangebot zur Verfügung. So können Altgeräte kostenfrei bei den kommunalen Wertstoffhöfen in Plauen, Oelsnitz, Falkenstein und Schneidenbach abgegeben werden. Zudem kann die kostenpflichtige Abholung von Elektro- und Elektronikgeräten beantragt werden.
Rücknahmepflichten für Händler
Zusätzlich sind Lebensmittelhändler mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 m², die regelmäßig Elektrogeräte verkaufen, sowie Händler von Elektro- und Elektronikgeräten mit einer Verkaufsfläche über 400 m² und Versandhändler von Elektro- und Elektronikgeräten mit mehr als 400 m² Lagerfläche gesetzlich verpflichtet, Elektrokleingeräte in haushaltsüblichen Mengen kostenlos zurückzunehmen – sogar ohne den Kauf eines neuen Geräts.
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