Die Weihnachtsbäume können an den ersten beiden Leerungsterminen des Vogtlandkreis für die Biotonne im Januar 2025 zur Abholung bereitgelegt werden. Diese Termine gelten auch, wenn ansonsten keine Biotonne genutzt wird.
Die Weihnachtsbäume müssen ohne Behang bereitgelegt werden und dürfen nicht größer als 1,50 Meter sein. Größere Bäume müssen vor der Bereitstellung halbiert werden. Reisig und Äste werden nicht mitgenommen. Wenn die Abfallbehälter üblicherweise an einem Sammelplatz bereitgestellt werden, dann sind auch die Weihnachtsbäume an diesen Platz zu legen.
Zusätzlich können Weihnachtsbäume bis zum 31. Januar des jeweiligen Jahres auch direkt an den kommunalen Wertstoffhöfen in Falkenstein, Oelsnitz, Plauen und Schneidenbach abgegeben werden.
Entsorgung von Altkleidern und Elektroschrott
Ab dem 1. Januar 2025 können Einwohner des Vogtlandkreises an den kommunalen Wertstoffhöfen in Oelsnitz, Falkenstein, Plauen und Schneidenbach ihre Altkleider gebührenfrei abgeben. Dies wurde seitens des Landkreises bereits mit der Änderung der letzten Abfallwirtschaftssatzung im Jahr 2021 geregelt. Laut Kreislaufwirtschaftsgesetz hat mit dem Jahreswechsel eine getrennte Sammlung durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, den Vogtlandkreis, zu erfolgen.
Ziel ist es, die EU-Abfallrahmenrichtlinie umzusetzen, welche damit auch die EU-Textilstrategie weiterverfolgt. Diese sieht unter anderem die Weiterentwicklung von Recyclingtechnologien mit dem Ziel vor, im Rahmen eines geschlossenen Kreislaufs Textilabfälle in der EU zu verringern und recycelte Materialien vermehrt in der Textilproduktion einzusetzen.
Bezüglich der Entsorgung von Elektroschrott steht den Bürgern im Vogtlandkreis ein breites Sammelangebot zur Verfügung. So können Altgeräte kostenfrei bei den kommunalen Wertstoffhöfen in Plauen, Oelsnitz, Falkenstein und Schneidenbach abgegeben werden. Zudem kann die kostenpflichtige Abholung von Elektro- und Elektronikgeräten beantragt werden.
Zusätzlich sind Lebensmittelhändler mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 m², die regelmäßig Elektrogeräte verkaufen, sowie Händler von Elektro- und Elektronikgeräten mit einer Verkaufsfläche über 400 m² und Versandhändler von Elektro- und Elektronikgeräten mit mehr als 400 m² Lagerfläche gesetzlich verpflichtet, Elektrokleingeräte in haushaltsüblichen Mengen kostenlos zurückzunehmen – sogar ohne den Kauf eines neuen Geräts.
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