Der Saale-Orla-Kreis stellt die Weichen in der Schülerbeförderung neu. Der Kreistag hat in seiner jüngsten Sitzung einem Antrag der Kreisverwaltung zugestimmt und damit eine grundlegende Änderung beschlossen. Ziel ist eine landkreisweit einheitliche Regelung, die allen Schülerinnen und Schülern gleiche Voraussetzungen beim Anspruch auf den Transport bietet.
Konkret geht es um die sogenannte Kilometergrenze, die darüber entscheidet, ab welcher Entfernung zwischen Wohnort und Schule ein Anspruch auf Beförderung besteht. Bislang galt ab der 5. Klassenstufe meist eine Distanz von drei Kilometern. Allerdings wurde diese Vorgabe im Landkreis unterschiedlich gehandhabt. Während an einigen Schulstandorten bereits Sonderregelungen galten, mussten sich andere strikt an die Drei-Kilometer-Marke halten.
Mit dem neuen Beschluss wird diese Grenze ab dem Schuljahr 2026/2027 verbindlich auf zwei Kilometer abgesenkt. Damit orientiert sich die Regelung für ältere Schülerinnen und Schüler künftig an der bereits bestehenden Distanzvorgabe für Grundschulkinder. Die Vielzahl bisheriger Ausnahmen entfällt – stattdessen gilt nun eine klare, für alle gleiche Linie.
Mehr Sicherheit auf dem Schulweg und Entlastung für Familien
Für Eltern soll das eine spürbare Entlastung – sowohl finanziell als auch organisatorisch – bringen. Durch die Anpassung profitieren künftig rund 120 Schülerinnen und Schüler zusätzlich von der Kilometergrenze. Für den Landkreis bedeutet das Mehrausgaben von etwa 57.000 Euro pro Jahr, die gezielt in den Schülertransport investiert werden.
Umgesetzt wird die Beförderung weiterhin in enger Abstimmung zwischen dem Landkreis und der KomBus Verkehrs GmbH. Das Verkehrsunternehmen übernimmt wie bisher Planung und Durchführung der Fahrten und sorgt dafür, dass die neuen Anspruchsregelungen realisiert werden.

Redaktion
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Schülerbeförderung Saale-Orla-Kreis: Ab Schuljahr 2026/2027 gilt die Zwei-Kilometer-Grenze
