Geflügelpest Vogtlandkreis: Tote Schwäne an Talsperre Pirk entdeckt

Die Geflügelpest ist erneut bestätigt im Vogtlandkreis. Wie das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA) mitteilt, wurden am 26. März 2025 vier verendete Schwäne an der Talsperre Pirk entdeckt. Nur einen Tag später, am 27. März, kam ein weiterer toter Schwan hinzu. Die Tiere wurden von den zuständigen Mitarbeitern geborgen und zur Analyse an die Landesuntersuchungsanstalt Sachsen weitergeleitet. Die dort durchgeführten Tests ergaben ein eindeutiges Ergebnis: Alle Tiere waren mit dem Influenzavirus H5 infiziert.

Die Proben gingen anschließend zur tiefergehenden Analyse an das Nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI). Dort konnte bestätigt werden, dass es sich um das Virus handelt.

FLI stuft Risiko für Geflügelbestände weiterhin als hoch ein

„Das Risiko von HPAI-H5-Einträgen in deutsche Geflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögeln in Wasservogelpopulationen innerhalb Deutschlands wird weiterhin als hoch eingestuft“, so die aktuelle Risikoeinschätzung des Instituts.

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Damit bleibt die Bedrohungslage durch die Vogelgrippe angespannt, insbesondere in Regionen mit Wasservogelaufkommen.

Freilandbetrieb nahe der Talsperre Pirk betroffen – Aufstallung angeordnet

In Reaktion auf den Virusnachweis wurde für einen größeren Freilandbetrieb in unmittelbarer Nähe zur Fundstelle eine behördliche Maßnahme getroffen: Das LÜVA ordnete nach entsprechender Risikobewertung eine Aufstallung des Geflügels an. Die Tiere müssen also in geschützten Stallungen untergebracht werden, um jeden Kontakt mit Wildvögeln zu vermeiden.

Schutzmaßnahmen für Geflügelhalter im Drei-Kilometer-Radius

Auch wenn bislang keine weiteren Funde bekannt sind, ruft das Amt alle Geflügelhalter im Umkreis von drei Kilometern zur besonderen Vorsicht auf. Dies betrifft sowohl gewerbliche als auch private Halter, die Hühner, Enten oder anderes Nutzgeflügel halten. Die Einhaltung strengster Biosicherheitsmaßnahmen ist essenziell, um eine Ausbreitung zu verhindern.

Empfohlene Biosicherheitsmaßnahmen für den gesamten Landkreis

Auch außerhalb des unmittelbaren Gefahrenbereichs gilt: Alle Geflügelhalter im Vogtlandkreis sollten durchgehend auf Sauberkeit, Schutzkleidung und ausreichende Desinfektionsmöglichkeiten in ihren Ställen achten. Das Friedrich-Loeffler-Institut stellt hierzu hilfreiche Materialien zur Verfügung:

  • Eine detaillierte Checkliste für gewerbliche Betriebe zur Vermeidung der Einschleppung der hochpathogenen aviären Influenza
  • Ein Merkblatt für kleinere Haltungen mit einfachen, aber wirkungsvollen Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest
  • Eine Infografik „Nutzgeflügel schützen“ zur anschaulichen Darstellung der wichtigsten Sicherheitsregeln
„Plan B“ für den Ernstfall: Geflügelhalter sollten vorbereitet sein

Die Behörden betonen die Wichtigkeit eines vorbereiteten Notfallplans. Jeder Geflügelhalter sollte sich mit dem Szenario auseinandersetzen, dass eine Aufstallung kurzfristig notwendig wird. Die entsprechende Infrastruktur – Stallflächen, Abtrennungen, Schutzvorrichtungen – sollte im Idealfall bereits vorhanden oder kurzfristig umsetzbar sein.

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