Feuerwerksverbot in Hof: Alles zu Zeiten und betreffendem Gebiet auf einen Blick

Die Stadt Hof weist darauf hin, dass zum Jahreswechsel zwischen dem 31. Dezember 2025, 22 Uhr und dem 1. Januar 2026, 3 Uhr wieder ein Feuerwerksverbot in der Altstadt und den umliegenden Straßen gilt. Der Stadtrat hat am 17. November 2025 den Erlass einer entsprechenden Allgemeinverfügung beschlossen.

Damit soll insbesondere den Gefahren für Leib und Gesundheit von feiernden Personen entgegengewirkt und schwere Gesundheitsschäden vermieden werden. Ein solches Verbot mit dem gleichen örtlichen Umgriff gab es bereits zum Jahreswechsel 2024/2025. Die Feiernden hielten sich weitgehend daran, sodass hier keinerlei erhebliche Gefahren durch Silvesterböller zu verzeichnen waren.

Das Verbot wird auch in diesem Jahr durch die Polizei überwacht werden. Zusätzlich ist rund um die Altstadt wie im Vorjahr Security im Einsatz, die von vornherein auf das Verbot aufmerksam machen wird. Die Stadt Hof bittet bereits jetzt alle Besucherinnen und Besucher der Altstadt und den umliegenden Straßen, sich auf dieses Verbot einzustellen und in diesem Bereich Feuerwerkskörper weder mitzuführen, noch abzubrennen oder abzuschießen. Zuwiderhandlungen gegen dieses Verbot stellen bußgeldpflichtige Ordnungswidrigkeiten dar.

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