Nachrichten VogtlandVideoüberwachung am Sonnenplatz in Hof: Stadtrat berät über mehr Sicherheit

Der Stadtrat Hof hat sich in seiner Sitzung in dieser Woche intensiv mit der Frage beschäftigt, ob am Sonnenplatz künftig eine Videoüberwachung eingerichtet werden soll. Anlass für die Beratung waren wiederholte Hinweise aus der Bürgerschaft sowie entsprechende Anträge aus dem Stadtrat. Im Mittelpunkt der Diskussion stand ein wahrgenommenes sinkendes Sicherheitsgefühl, insbesondere rund um den Platz und den angrenzenden Interimsbusbahnhof.

Zahlreiche Rückmeldungen von Bürgerinnen und Bürgern haben deutlich gemacht, dass sich viele Menschen in diesem Bereich der Stadt nicht mehr ausreichend sicher fühlen. Diese Wahrnehmung wurde auch politisch aufgegriffen. Bereits in den vergangenen Jahren hatten Mitglieder des Stadtrats wiederholt eine Neubewertung der Situation angeregt, um mögliche Sicherheitsmaßnahmen zu prüfen.

Oberbürgermeisterin Eva Döhla stellte dabei klar: „Die Frage des Sicherheitsgefühls nehmen wir ernst. Gleichzeitig dürfen wir Videoüberwachung nicht leichtfertig einsetzen. Wir prüfen gemeinsam mit der Polizei, ob die Voraussetzungen vorliegen. Und wenn ja, handeln wir.“

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Frühere Anträge und rechtliche Bewertung zur Videoüberwachung

Konkret liegen zur Videoüberwachung zwei Anträge vor. Die Fraktion der SPD hatte bereits 2024 eine erneute Prüfung angestoßen, gefolgt von einem Antrag der CSU aus dem Jahr 2025. Beide forderten, die rechtlichen Rahmenbedingungen neu zu bewerten.

In der Vergangenheit hatte die Stadt die Situation bereits juristisch prüfen lassen. Das damalige Ergebnis lautete, dass eine Videoüberwachung im betreffenden Bereich nicht zulässig sei. Diese Einschätzung beruhte auf den zu diesem Zeitpunkt bekannten Umständen.

Eine neue Dynamik erhielt das Thema im November 2025. Die Polizei Hof informierte über zusätzliche Vorfälle am Sonnenplatz, die zuvor nicht bekannt gewesen waren. Diese neuen Erkenntnisse könnten – vorbehaltlich einer weiteren detaillierten Prüfung – erstmals eine sogenannte „ausreichende Gefahrensituation“ darstellen. Genau diese ist die zentrale rechtliche Voraussetzung, um eine Videoüberwachung im öffentlichen Raum rechtmäßig umsetzen zu können.

Zuständigkeit bei der Polizei – Stadt bereitet Alternativen vor

Nach Auffassung der Stadt liegt die Hauptzuständigkeit für eine mögliche Videoüberwachung zunächst bei der Polizei. Derzeit prüft sie, ob sie selbst Kameras installieren kann. Sollte dies nicht realisierbar sein, hat der Stadtrat die Stadtverwaltung beauftragt, eine Umsetzung durch die Kommune vorzubereiten.

Dabei soll der Datenschutz strikt eingehalten werden. Die Umsetzung würde sich an den geltenden gesetzlichen Richtlinien orientieren. Bereits vorsorglich hatte die Stadt im vergangenen Jahr finanzielle Mittel eingeplant.

Für eine mögliche Installation wurden im Haushalt Mittel in Höhe von 40.000 Euro angemeldet. Die Kosten pro Kamera können – abhängig von der technischen Ausstattung – bis zu 14.000 Euro betragen. Zusätzlich fallen Ausgaben für Leitungsinfrastruktur, Servertechnik, Wartung sowie administrative Aufgaben an. Diese Aspekte spielen bei der Entscheidungsfindung eine wesentliche Rolle.

Was bedeutet das aktuell für Bürgerinnen und Bürger?

Derzeit gibt es am Sonnenplatz noch keine Kameras. Erst nach der polizeilichen Bewertung wird entschieden, ob eine Videoüberwachung eingerichtet wird und in welchem Umfang dies geschieht. Ziel der Maßnahme wäre es, Straftaten vorzubeugen, schneller reagieren zu können und das Sicherheitsgefühl im öffentlichen Raum nachhaltig zu verbessern.

Unabhängig von der Entscheidung setzt Hof weiterhin auf ein umfassendes Sicherheitskonzept. Dazu zählen eine verstärkte Präsenz von Sicherheitsbehörden, präventive Maßnahmen, soziale Angebote sowie der kontinuierliche Austausch zwischen Stadt, Polizei und Bundespolizei.

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