Die Stadt Hof unternimmt umfassende Maßnahmen, um dem wachsenden Bestand an Wildgänsen rund um den Untreusee entgegenzuwirken. Mit der verlängerten Bejagung wird nun ein weiterer Schritt im Wildgänsemanagement gegangen. Eine genehmigte Ausnahme von den üblichen Schonzeiten soll helfen, die Gänsepopulation langfristig unter Kontrolle zu bringen.
Für das Stadtgebiet liegt inzwischen eine gebietsbezogene Genehmigung vor, welche eine Bejagung am Untreusee über den regulären Zeitraum hinaus gestattet. Diese Maßnahme wurde nach eingereichten Anträgen zur Schonzeitverkürzung bewilligt. Perspektivisch ist zudem mit einer Gesetzesänderung auf Landesebene zu rechnen, die zusätzliche Handlungsmöglichkeiten zur Gänsekontrolle schaffen könnte. Die Jagdmaßnahmen konzentrieren sich ausschließlich auf die rückliegenden Flächen im direkten Umfeld des Untreusees – nicht am See selbst.
Um eine rechtssichere und fachlich korrekte Bejagung zu gewährleisten, wird es eine Informationsveranstaltung für die beteiligten Jägerinnen und Jäger geben. Hierbei erhalten sie detaillierte Einblicke in rechtliche Rahmenbedingungen und praktische Vorgehensweisen.
Frühjahr bringt gezielte Gelegebehandlung
Ein weiterer Pfeiler im Konzept des Wildgänsemanagements ist die Gelegebehandlung, die im Frühjahr durchgeführt wird. Verantwortlich dafür ist Martin Goller, der Wildgansmanagement-Beauftragte des Landkreises Lichtenfels. Goller verfügt über umfassende Erfahrung in diesem Bereich: „Er begleitet bereits den gesamten Prozess bei der Stadt Hof und bringt viel Erfahrung mit“, betont Bernd Bernhuber, Fachbereichsleiter für Tiefbau und Grünanlagen der Stadt. Langfristig ist geplant, städtische Mitarbeitende entsprechend zu schulen, damit sie künftig selbstständig entsprechend handeln können.
Konsequente Kontrolle des Fütterungsverbots
Ein bestehendes Fütterungsverbot am Untreusee wird künftig mit größerer Konsequenz durchgesetzt. Der kommunale Ordnungsdienst erhöht seine Präsenz vor Ort und wird verstärkt auf die Einhaltung des Verbots achten. Verstöße sollen künftig strikter sanktioniert werden.
Vergrämung durch gezielten Zauneinsatz
Auch in diesem Jahr werden entlang des Seeufers wieder Zäune zur Vergrämung aufgestellt. Damit diese ihre volle Wirkung entfalten können, ist es erforderlich, sie unmittelbar an der Wasserlinie zu platzieren. So soll verhindert werden, dass sich Wildgänse an den beliebten Uferbereichen dauerhaft niederlassen.

Redaktion
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