Vor zwei Jahren wurde durch den Stadtrat der Stadt Plauen eine Alkoholverbotszone im Bereich des Postplatzes beschlossen. Seit Juli 2023 gilt die Verordnung von Montag bis Samstag von 11 bis 23 Uhr. Der Gemeindliche Vollzugsdienst sowie die Polizei bestreifen regelmäßig das Gebiet und sorgen somit unter anderem auch für die Durchsetzung der Verordnung.
Da die Geltungsdauer der Polizeiverordnung auf höchstens zwei Jahre begrenzt ist, wurde in der Stadtratssitzung vom 24. Juni erneut darüber abgestimmt. Außerdem wurde der Bereich der Alkoholverbotszone ausgeweitet.
René Schreiter, Fachbereichsleiter Sicherheit und Ordnung: „Als bisheriges Fazit können wir festhalten, dass die Alkoholverbotszone Erfolg gezeigt hat, aber auch, dass es sinnvoll ist, diese für weitere zwei Jahre fortzuführen. Die Auswertung der Straftaten-Statistik der vergangenen Jahre zeigt, dass der Anteil alkoholbedingter Straftaten in Plauen insgesamt nahezu konstant bleibt.”
Während des Geltungszeitraums wurde aber die Präsenz- und Kontrolldichte wesentlich erhöht, was schließlich dazu führt, dass mehr Verstöße erfasst werden. Weiterhin lässt sich ableiten, dass das Alkoholkonsumverbot auch positive Auswirkungen auf die Häufigkeit der Straftatenbegehung in angrenzenden Bereichen zeigt.
Ausweitung der Alkoholverbotszone auf neue Stadtbereiche
Da die Bereiche Bahnhofstraße bis Stresemannstraße sowie der Klostermarkt verhältnismäßig stark mit alkoholbedingten Straftaten belastet sind, wurden diese nun in den Geltungsbereich der Polizeiverordnung integriert. Damit wird die Alkoholverbotszone um knapp 23 Prozent erweitert und entspricht nun insgesamt 0,039 Prozent des Gemeindegebietes.
„Wir erhoffen uns dadurch eine weitere Entspannung der Lage. Wir wollen die Aufenthaltsqualität unserer Innenstadt stetig verbessern, um damit auch Arbeitsplätze zu sichern. Die Statistik und auch die subjektive Wahrnehmung vor Ort zeigen, dass die Einrichtung der Alkoholverbotszone eine gute Entscheidung war“, so Oberbürgermeister Steffen Zenner.

Redaktion
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